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| OLG Stuttgart, 20.05.1992 - 8 AR 9/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Abgabe von Betreuungssachen zum 1.1.1992
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BtG Art. 9 § 5 Abs. 2 S. 3
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2435
- FamRZ 1992, 1091
- Rpfleger 1992, 481
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Bremen, 10.12.1992 - III AR 16/92
Örtliche Zuständigkeit in einer Betreuungssache nach der Neuregelung der …
Weitere Oberlandesgerichte sind dieser Ansicht gefolgt (vgl. OLG Karlsruhe RPfl 1992, 250; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2432 [OLG Zweibrücken 23.06.1992 - 2 AR 43/92] ; OLG Frankfurt/M. NJW 1992, 2433; OLG Schleswig NJW 1992, 2434 [OLG Schleswig 27.05.1992 - 2 W 41/92] ; OLG Stuttgart NJW 1992, 2435 [OLG Stuttgart 20.05.1992 - 8 AR 9/92] ; OLG Oldenburg Nds. Rpfl. - OLG Oldenburg, 25.09.1992 - 5 AR 20/92
Pflegschaft, Übergangsbestimmung, Abgabe, Zuständigkeit, Übernahme, Betreuung, …
Keinen Anhaltspunkt liefern sie hiergegen für die Forderung des OLG Stuttgart (FamRZ 1992, 1091 f.), die Möglichkeit einer am Einzelfall ausgerichteten Entscheidung für die Altfälle in möglichst weitem Umfang aufrecht zu erhalten. - OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 8 AR 29/96 Nachdem das Notariat im Herbst 1992 eine Übernahme des in eine Betreuung übergeleiteten Verfahrens abgelehnt hatte, hat der Senat auf Vorlage des Amtsgerichts unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 20. Mai 1992 (Die Justiz 1992, 317 = NJW 92, 2435 = FamRZ 92, 1091 = Rpfleger 1992, 481) ausgesprochen, daß das Notariat nicht zur Übernahme des Verfahrens verpflichtet ist, weil die Voraussetzungen der Übergangsvorschrift des Art. 9 § 5 Abs. 2 S. 3 BtG nicht vorliegen.
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