Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.2006 - 8 B 74.06, 8 AV 1.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b Zivilprozessordnung (ZPO); Wenn ein günstigeres Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann als Indiz für Aussichtslosigkeit i.S.d. § 78b Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 20.06.2006 - 11 K 4321/99
- BVerwG, 10.10.2006 - 8 B 74.06, 8 AV 1.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87
Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 B 74.06
Aussichtslosigkeit ist gegeben, wenn ein günstigeres Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87 - FamRZ 1988, S. 1152 f.).
- BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12
Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung …
Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet, die Antragsteller im Beschwerdeverfahren zu vertreten (Beschluss vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 8 B 74.06 und 8 AV 1.06 - juris Rn. 3). - BVerwG, 05.01.2007 - 8 KSt 16.06
Wertung eines Antrags auf Erlass der Gerichtskosten als Erinnerung; …
Der Antrag, im Verfahren BVerwG 8 B 74.06 die Gerichtskosten zu erlassen, ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 GKG zu werten, da er nach Zugang der Kostenrechnung gestellt wurde (vgl. dazu BGH, NJW 2002, 3410).Nach dem Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 8 B 74.06 und 8 AV 1.06 - trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2014 - 1 L 164/11
Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 78 b ZPO
Bis zu diesem Zeitpunkt ist der bisherige Prozessbevollmächtigte im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet, den Kläger im gerichtlichen Verfahren zu vertreten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 4 AV 2.12 -, NJW 2013, 711; Beschl. v. 10.10.2006 - 8 B 74.06, 8 AV 1.06 -, juris; Beschl. v. 30.11.1977 - VII CB 61.76 -, BayVBl. 1978, 123 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.01.2007 - 8 KSt 16.06, 8 KSt 16.06 (8 B 74.06, 8 AV 1.06) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Wertung eines Antrags auf Erlass der Gerichtskosten als Erinnerung; Antragstellung nach Zugang der Kostenrechnung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.10.2006 - 8 B 74.06
Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 8 KSt 16.06
Der Antrag, im Verfahren BVerwG 8 B 74.06 die Gerichtskosten zu erlassen, ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 GKG zu werten, da er nach Zugang der Kostenrechnung gestellt wurde (vgl. dazu BGH, NJW 2002, 3410).Nach dem Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 8 B 74.06 und 8 AV 1.06 - trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
- BGH, 15.08.2002 - I ZA 1/01
Niederschlagung der Kosten einer unstatthaften außerordentlichen Beschwerde; …
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