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Rechtsprechung
   BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1607
BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99 (https://dejure.org/1999,1607)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1999 - 8 AZB 8/99 (https://dejure.org/1999,1607)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 8 AZB 8/99 (https://dejure.org/1999,1607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmitteleinlegung durch Telefax - Berufungsfrist - Begründungsfrist - Eingang der Berufungsschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 518, § 519
    Rechtsmitteleinlegung durch Telefax - Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Telefaxfälle

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Prozeßrecht; Berufungsbegründungsfrist bei Rechtsmitteleinlegung durch Telefax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2989
  • NVwZ 1999, 1260 (Ls.)
  • NZA 1999, 895
  • BB 1999, 1766
  • DB 1999, 1812
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.1999 - 4 Sa 71/98

    Berufungsbegründungsfrist; Bestimmung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist …

    Auszug aus BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99
    Geht eine Berufung vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Berufungsfrist im Original beim Berufungsgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung der Berufung nach dem Eingang der Original-Berufungsschrift (wie BGH Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - AP Nr. 62 zu § 518 ZPO und entgegen LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 18. März 1999 - 4 Sa 71/98 -).

    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 4 Sa 71/98 - Beschluß vom 18. März 1999.

    Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. März 1999 - 4 Sa 71/98 - aufgehoben.

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99
    Geht eine Berufung vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Berufungsfrist im Original beim Berufungsgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung der Berufung nach dem Eingang der Original-Berufungsschrift (wie BGH Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - AP Nr. 62 zu § 518 ZPO und entgegen LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 18. März 1999 - 4 Sa 71/98 -).

    Die zunächst wirkungslose zweite Einlegung wird wirksam, wenn die per Telefax eingelegte Berufung ihre Wirksamkeit verliert (BGH Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - AP Nr. 62 zu § 518 ZPO = NJW 1993, 3141, m.w.N.).

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99
    Es handelt sich um eine letztlich dem technischen Fortschritt geschuldete und deshalb zulässige Vorabübemittlung, die der Einreichung der Original-Rechtsmittelschrift möglichst nahekommen muß, ohne aber deren Anforderungen und deren Sicherheit erreichen zu können (vgl. nur BAG Urteil vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - AP Nr. 67 zu § 518 ZPO, zu I 3 b der Gründe = NJW 1996, 3164, 3165).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 863/94

    Wiederholte Einlegung einer Berufung

    Auszug aus BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99
    d) Dieses Verständnis zum Verhältnis von Rechtsmitteleinlegung und Vorabübermittlung durch Fax steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 1995 (- 3 AZR 863/94 - AP Nr. 66 zu § 518 ZPO = NJW 1996, 1365, 1366).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 204/11

    Berufung gegen ein Zwischenurteil, mit dem die gerichtsinterne Zuständigkeit nach …

    Rn. 40 Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG, NZA 1999, 895) versteht den Begriff des "Eingangs" eines Schriftsatzes - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht anders als der Senat.
  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Ausreichend war der Eingang per Fax (Senat 19. Mai 1999 - 8 AZB 8/99 - AP ZPO § 518 Nr. 72 = EzA ZPO § 518 Nr. 40, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 24.09.2002 - VI ZB 26/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung …

    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sei erforderlich, weil der angefochtene Beschluß fehlerhaft sei und von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - VersR 1994, 575) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluß vom 19. Mai 1999 - 8 AZB 8/99 - NJW 1999, 2989) abweiche.

    Allerdings beruft sich die Klägerin auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - aaO) und des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 19. Mai 1999 - 8 AZB 8/99 - aaO), die sich mit der Frage befassen, wann die Frist zur Berufungsbegründung abläuft, wenn - wie hier - die Berufung vorab per Telefax und anschließend noch innerhalb der Berufungsfrist im Original beim Berufungsgericht eingeht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - Kürzung wegen …

    Dass der Beklagte mit Schriftsatz vom 28. Februar 2014 hilfsweise erneut Berufung eingelegt hat, ist vor diesem Hintergrund nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur wiederholten Rechtsmitteleinlegung unbeachtlich, da es sich um ein einheitliches Rechtsmittel handelt, über dessen Zulässigkeit nur unter Berücksichtigung der mehreren, in ihrer Wirksamkeit voneinander abhängigen Einlegungsakte entschieden werden kann (vgl. BAG 19. Mai 1999 - 8 AZB 8/99 - Rn. 5, BGH 20. September 1993 - II ZB 10/93 - Rn. 9; jeweils zitiert nach juris)..
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07

    Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene …

    Die Einreichung der Berufungsschrift am 19. März 2007 per Fax genügte zur Fristwahrung (vgl. BAG 19. Mai 1999 - 8 AUB 8/99 - AP ZPO § 518 Nr, 72 = NZA 1999, 895, zu 11 1 der Gründe = Rn. 5; BAG 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - AP ZPO § 518 Nr. 67 = NZA 1996, 1115, zu 1 1 der Gründe = Rn, 12).
  • LAG Hamm, 25.05.2000 - 12 Sa 127/00

    Zulässigkeit der Berufung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …

    Es entspricht regelmäßig dem Willen des Rechtsmittelführers, die Originalberufungsschrift jedenfalls dann rechtliche Bedeutung erlangen zu lassen, wenn die Vorabübermittlung per Fax, aus welchen Gründen auch immer, dem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen kann (BAG v. 19.05.1999 - AP Nr. 72 zu § 518 ZPO = NZA 1999, 895; kritisch: Liwinska MDR 2000, 504).

    Nach der Originalberufungsschrift richtet sich dann die Frist zur Begründung der Berufung (BAG v. 19.05.1999 a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 6 UF 22/00
    Geht eine Rechtsmittel vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Rechtsmittelfrist im Original beim Rechtsmittelgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nach dem Eingang der Original-Rechtsmittelschrift (vgl. BGH NJW 1993, 3141; BAG NJW 1999, 2989).

    Geht eine Rechtsmittel vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Rechtsmittelfrist im Original beim Rechtsmittelgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nach dem Eingang der Original-Rechtsmittelschrift (vgl. BGH NJW 1993, 3141; BAG NJW 1999, 2989).

  • BPatG, 20.01.2000 - 11 W (pat) 76/99

    Schriftformerfordernis des Einspruchs in Patentsachen - Einspruch per Telefax - …

    Die eigentliche Rechtsmittelschrift dient deshalb nicht lediglich der Akten- oder Beweissicherung, ihr kommt vielmehr weiterhin eine eigene Qualität zu (BAG in NJW 1999, 2989 mwN).
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