Rechtsprechung
| BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 19/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines vom Grundwehrdienst zurückgekehrten Angestellten auf die Zulage zum Urlaubsentgelt - Berechnung des Aufschlags nach den Vergütungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft des vorangegangenen Kalenderjahres - Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 20.07.1982 - 8 Ca 149/82
- LAG Nürnberg, 12.12.1983 - 4 Sa 106/82
- BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 19/85
- BVerfG, 06.03.1992 - 1 BvR 1010/87
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.01.1981 - 6 AZR 331/78
Rückkehr vom Grundwehrdienst - Angestellter - Zulage zum Urlaubsentgelt - …
Auszug aus BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 19/85
Dem vom Grundwehrdienst zurückgekehrten Angestellten steht die Zulage zum Urlaubsentgelt nach § 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT nur unter den dort genannten Voraussetzungen zu (im Anschluß an das Urteil des BAG vom 27. Januar 1981, 6 AZR 331/78 = AP Nr. 2 zu § 47 BAT).Sie stimmt jedenfalls im Ergebnis mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1981 - 6 AZR 331/78 - (AP Nr. 2 zu § 47 BAT mit zust. Anm. von Clemens) überein.
Daraus ergibt sich aber für die hier zu beurteilende Fallgestaltung keine Änderung in der rechtlichen Beurteilung gegenüber dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1981 (aaO).
Auch hierzu hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 27. Januar 1981 (aaO) bereits dargelegt, daß § 47 Abs. 2 BAT keinen Verstoß in dieser Hinsicht enthält.
- BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 193/90
Urlaubsvergütung bei Gedingearbeiten - Gedingeüberverdienste, Prämien oder …
Das hat zur Folge, daß der tarifliche Anspruch nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht entsteht (BAG Urteil vom 27. Januar 1981 - 6 AZR 331/78 - AP Nr. 2 zu § 47 BAT, mit zustim. Anm. Clemens; Urteil vom 8. September 1983 - 6 AZR 198/80 - AP Nr. 4 zu § 47 BAT. beide zur Anforderung "gezahlte Beträge"; Urteil vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 7 zu § 47 BAT, zur Voraussetzung "zugestandene Vergütung").Das ist angesichts der ausdrücklichen Regelungen der Nr. 17 Abs. 1 b und Abs. 2 Unterabs. 1 SR 2 a MTB II nicht der Fall (im Ergebnis ebenso BAG Urteile vom 27. Januar 1981, 8. September 1983 und 7. April 1987, a.a.O., zu § 47 BAT).
- BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag
Wenn die Tarifvertragsparteien sich dafür entschieden haben, bei der Berechnung des Tagesdurchschnitts nach § 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT für den Angestellten, der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt, alle vollen Monate einzubeziehen, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden, zumal § 47 Abs. 2 BAT keine willkürliche Regelung enthält (BVerfG Kammerbeschluß vom 6. März 1993 - 1 BvR 1010/87 - ZTR 1992, 247 LS [zum Urteil des BAG vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 7 zu § 47 BAT]). - BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 446/93
Durchschnittslohn bei Grundwehrdienst
Diese Norm schreibt nicht vor, daß ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Grundwehrdienstes vergütungsrechtlich so zu stellen ist, als wenn er während des Grundwehrdienstes gearbeitet hätte (vgl. ständige Rechtsprechung BAGE 13, 305 und BAG Urteil vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 374/69 - AP Nr. 1 und 2 zu 6 ArbPlatzSchutzG; BAG Urteil vom 2. März 1971 - 1 AZR 284/70 - AP Nr. 1 zu § 1 ArbPlatzSchutzG; BAG Urteil vom 27. Januar 1981 - 6 AZR 331/78 - und Urteil vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 2 und 7 zu § 47 BAT ).
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