Rechtsprechung
| BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Abgeltung von krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen - Erlöschen des Urlaubsanspruchs wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 11.01.1988 - 15 Ca 602/87
- LAG Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 Sa 16/88
- BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …
Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Sie greift daher nur ein, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen Krankheit nicht hat nehmen können (vgl. für einen entsprechenden Fall zu § 43 Abs. 10 des Tarifvertrags für die Angestellten der Deutschen Bundespost vom 21. März 1961 BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Die Regelung bewirkt jedoch nicht, daß ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung erhalten bleibt, der bis zum 31. März des nächsten Urlaubsjahres nicht genommen hätte werden können (vgl. BAGE 56, 262 = AP, a.a.O.).
- BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Er ist jedoch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erfüllbar (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb
Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Er ist jedoch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erfüllbar (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …
Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Tatsachen dafür, daß er vor Ablauf des 31. März 1988 die Arbeitsfähigkeit wieder erlangt hätte, hat der Kläger nicht vorgetragen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Die Tarifbestimmung ist rechtlich unbedenklich, weil die Abgeltung von bereits verfallenem Urlaub nicht gegen das für das fortbestehende Arbeitsverhältnis geltende Abgeltungsverbot verstößt, soweit es sich um den Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub handelt (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BurlG Abgeltung). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …
Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Er ist jedoch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erfüllbar (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 301/86
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 11. August 1988 - 8 AZR 301/86 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) für einen Urlaubsanspruch nach dem Urlaubsabkommen für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in Südwürttemberg-Hohenzollern vom 23. Januar 1979 angenommen, das mit den hier zu beurteilenden Regelungen weitgehend wortgleich ist.
- BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung
Die in § 2.3 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative UA geregelte "Ausnahme" von dem grundsätzlichen tariflichen Abgeltungsverbot des § 2.3 Abs. 1 UA greift nur ein, wenn und soweit der Urlaub wegen längerer Krankheit nicht genommen werden konnte (BAG Urteile vom 11. August 1988 - 8 AZR 301/86 - und 31. Mai 1990 - 8 AZR 264/89 - nicht veröffentlicht). - LAG Baden-Württemberg, 04.04.2001 - 2 Sa 56/00
Auslegung des § 2.3 des Urlaubsabkommens für die Beschäftigten in der …
Aus der systematischen Stellung dieser Vorschrift folgt, dass § 2.3 2. Alt. UA nur für das fortbestehende Arbeitsverhältnis eine Urlaubsabgeltungsregelung trifft (BAG 31.05.1990 - 8 AZR 264/89 - n.v., BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - a.a.O., BAG 11.08.1988 - 8 AZR 301/86 - n.v. zur inhaltlich gleichen Vorschrift des § 2.3 Urlaubsabkommen Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern).
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