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Rechtsprechung
   BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3786
BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86 (https://dejure.org/1988,3786)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1988 - 8 AZR 331/86 (https://dejure.org/1988,3786)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 (https://dejure.org/1988,3786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie - Anspruch auf Urlaubsvergütung - Ausgleichszahlungen als pauschale Lohnerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 71
  • BB 1988, 2391
  • DB 1989, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.09.1971 - 1 AZR 88/71

    Einmallohnzahlung - Entgeltermittlung - Pauschalleistung - Lohnvorauszahlung

    Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß es für die Auslegung der tariflichen Vorschrift darauf ankommt, ob die einmalige Ausgleichszahlung nach § 2.5 LA eine pauschale Lohnerhöhung für einen bestimmten Zeitraum ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 21. September 1971, BAGE 23, 436 = AP Nr. 2 zu § 2 LohnFG für die Berechnung des Arbeitsentgelts für krankheitsbedingte Fehlzeiten).
  • BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 245/83

    Anspruch auf Versorgungsrente aus der rechtlich unselbständigen …

    Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86
    Entsprechend hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 4. Juni 1985 (- 3 AZR 245/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) angenommen, daß eine einmalige Zahlung nach dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 1981 vom 21. Dezember 1981 (BGBl. I, 1465) zur Erhöhung von Rentenansprüchen geführt hat, weil die einmalige Zuwendung für bestimmte im Gesetz genannte Monate gewährt worden war.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11

    Urlaubsentgelt, Berechnung, Entgeltfortzahlung, Krankheitsfall, Öffnungsklausel

    Entscheidend ist, ob mit der Zahlung eine auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallende Arbeitsleistung vergütet wird (BAG 21.08.1988 - 8 AZR 331/86 - NZA 1989, 71).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von …

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).

    Maßgebend ist damit, ob mit einer Zahlung eine auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallende Arbeitsleistung vergütet wird (BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - AP Nr. 24 zu § 11 BUrlG, zu 3a der Gründe).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung; …

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in den durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG, Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2 a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).

    Maßgebend ist damit, ob mit einer Zahlung eine auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallende Arbeitsleistung vergütet wird (BAG, Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - AP Nr. 24 zu § 11 BUrlG, zu 3 a der Gründe; BAG…, Urteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 -, Rn. 32, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in den durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG, Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2 a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).

    Maßgebend ist damit, ob mit einer Zahlung eine auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallende Arbeitsleistung vergütet wird (BAG, Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - AP Nr. 24 zu § 11 BUrlG, zu 3 a der Gründe; BAG…, Urteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 -, Rn. 32, juris).

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten wird, außer Betracht (BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2 a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).

    Maßgebend ist damit, ob mit einer Zahlung eine auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallende Arbeitsleistung vergütet wird (BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - AP Nr. 24 zu § 11 BUrlG, zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 25.04.1991 - 8 AZR 252/90

    Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubsvergütung für das Urlaubsjahr 1984 - …

    Dadurch wird zugleich der Berechnungszeitraum (§ 4 4.1.2.2 UA) auf die Monate März bis Mai festgelegt (vgl. dazu BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - AP Nr. 24 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85

    Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 68,2 % des vereinbarten Gehalts …

    Die in Nr. 1 Satz 2 des Gehaltstarifvertrages vom 13.07.1984 gewährte Ausgleichszahlung ist keine teilweise, rückwirkende Erhöhung des Maigehalts (vergleiche BAG Urteil vom 21.07.1988 8 AZR 331/86).
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