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Rechtsprechung
   BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,95
BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92 (https://dejure.org/1992,95)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1992 - 8 AZR 45/92 (https://dejure.org/1992,95)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1992 - 8 AZR 45/92 (https://dejure.org/1992,95)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 147
  • MDR 1993, 551
  • NZA 1993, 120
  • BB 1992, 1853
  • BB 1992, 2509
  • DB 1992, 1936
  • DB 1993, 44
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92
    Obgleich im Protokoll zum Einigungsvertrag zu Art. 13 Abs. 2 (BGBl. 1990 II S. 905) klarstellend ausgeführt ist, daß in überführten Einrichtungen "geeignetes Personal entsprechend den Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung in angemessenem Umfang zu übernehmen" sei, ist mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 133, 147) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] im Ergebnis davon auszugehen, daß mit der Überführung der Arbeitsvertragsparteien auf neue Träger öffentlicher Verwaltung als juristische Personen bundesdeutschen Rechts die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergingen.

    Entscheidend ist vielmehr, daß der betroffene Teil als organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheit auch nach außen mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit erscheint, ohne daß ihm damit zugleich eine eigene Rechtspersönlichkeit oder ein Behördencharakter zukommen müßte (vgl. BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Die Einrichtung darf als organisatorische Einheit nicht fortbestehen (BVerfGE 84, 133, 150 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Fraglich ist bereits eine Indizwirkung, weil dieses Vorgehen der Beklagten Nr. 1 Abs. 2 EV und der Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 84, 133, 153 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] sowie der Pflicht gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 2 EV, die Abwicklung zu regeln, entsprach.

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts geführt hätte (BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90], Leitsatz 3, der Gesetzeskraft besitzt).

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92
    Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).

    Dementsprechend hat das BVerwG (Urteil vom 12. Juni 1992, aaO) mit Recht ausgeführt, eine Zusammenschau von Art. 13 und 20 EV nebst den erwähnten dienstrechtlichen Vorschriften der Anlage I lasse keinen anderen Schluß zu, als daß eine Abwicklung der von diesen Vorschriften erfaßten Einrichtung nur durch ihre Überführung zu verhindern gewesen sei, die Abwicklung also keine hierauf gerichtete negative, sondern nur das Fehlen einer auf die Überführung gerichteten positiven Entscheidung oder eines entsprechenden konkludenten Handelns voraussetzte.

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992, 8 AZR 45/92 = DB 1993, 44).

    Unterblieben bis zum 3. Oktober 1990 sowohl die Überführung als auch das Hinausschieben des Ruhensbeginns, trat kraft Gesetzes die Abwicklung der Einrichtung ein (BAG Urteil vom 3. September 1992, aaO).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992, 8 AZR 45/92 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

    Der Einigungsvertrag geht selbst nicht davon aus, daß mit der Abwicklungsentscheidung zugleich die Auflösung der Einrichtung erfolgt (BAG Urteil vom 3. September 1992, 8 AZR 45/92 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu I 3 der Gründe).

    Das Ruhen tritt auch ohne eine solche Entscheidung ein (BAG Urteil vom 3. September 1992, 8 AZR 45/92 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu I 3 der Gründe).

    Daß sich der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992, aaO, zu III der Gründe), bedeutet nicht, daß der Arbeitnehmer sechs oder neun Monate lang Kenntnis vom Ruhen des Arbeitsverhältnisses haben muß, bevor dieses endet.

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 51/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

    Der Übergang eines aktiven Arbeitsverhältnisses konnte nur als gesetzliche Folge der Überführung der Beschäftigungseinrichtung eintreten (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Auf eine organisatorische Eigenständigkeit lassen eine eigene interne Geschäftsverteilung sowie eine zumindest teilweise selbständige Wahrnehmung von Dienst- und Organisationsangelegenheiten innerhalb des der betroffenen Einheit zugewiesenen Aufgabenbereichs schließen (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O. zu I 2 der Gründe).

    Doch konnte sich der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen (Senatsurteile vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - und vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils zu III der Gründe).

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe;… Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Gemäß Nr. 1 Abs. 1 EV sind mit der Überführung der Einrichtung, in der der Kläger beschäftigt war, die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergegangen (vgl. Senatsurteile vom 3. September und 15. Oktober 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92] und BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92] = AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Überführung einer Einrichtung oder …

    Der Übergang eines aktiven Arbeitsverhältnisses konnte nur als gesetzliche Folge der Überführung der Beschäftigungseinrichtung eintreten (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Auf eine organisatorische Eigenständigkeit lassen eine eigene interne Geschäftsverteilung sowie eine zumindest teilweise selbständige Wahrnehmung von Dienst- und Organisationsangelegenheiten innerhalb des der betroffenen Einheit zugewiesenen Aufgabenbereichs schließen (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu I 2 der Gründe).

    Der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes konnte sich im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu III der Gründe).

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe;… Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 291/93

    Fortbestand einer Arbeitsverhältnisses beim Ministerium der Finanzen der …

    Diese Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 -, AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag = DB 1993, 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).

    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

    Die ruhenden Arbeitsverhältnisse endeten kraft Gesetzes nach Ablauf von sechs bzw. neun Monaten Wartezeit, wenn nicht der einzelne Arbeitnehmer weiterverwendet wurde (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

    Die Ausführungen, die der Senat zur Auflösung des (DDR-)Ministeriums für Wirtschaft und die Errichtung einer Außenstelle Berlin des Bundesministeriums für Wirtschaft gemacht hat, gelten entsprechend (vgl. Urteil des Senats vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 839/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem …

    Diese Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92] = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5.92 - BVerwGE 90, 220 = ZIP 1992, 1275).

    Sie konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

    Die ruhenden Arbeitsverhältnisse endeten kraft Gesetzes nach Ablauf von sechs bzw. neun Monaten Wartezeit, wenn nicht der einzelne Arbeitnehmer weiterverwendet wurde (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

    Im übrigen betraf die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des MuSchG geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe;… Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 569/93

    Streit über das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem …

    Diese Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92] = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5.92 - BVerwGE 90, 220 = ZIP 1992, 1275).

    Sie konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

    Die ruhenden Arbeitsverhältnisse endeten kraft Gesetzes nach Ablauf von sechs bzw. neun Monaten Wartezeit, wenn nicht der einzelne Arbeitnehmer weiterverwendet wurde (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

    Im übrigen betraf die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des MuSchG geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe;… Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 414/93

    Abwicklung - Offiziershochschule der DDR-Grenztruppen

    Diese Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag = DB 1993, 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).

    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die ruhenden Arbeitsverhältnisse endeten kraft Gesetzes nach Ablauf von sechs bzw. neun Monaten Wartezeit, wenn nicht der einzelne Arbeitnehmer weiterverwendet wurde (BAG Urteil vom 3. September 1992, aaO).

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Der Übergang eines aktiven Arbeitsverhältnisses konnte nur als gesetzliche Folge der Überführung der Beschäftigungseinrichtung eintreten (BAG Urteil vom 3. September 1992, 8 AZR 45/92 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

    Auf eine organisatorische Eigenständigkeit lassen eine eigene interne Geschäftsverteilung sowie eine zumindest teilweise selbständige Wahrnehmung von Dienst- und Organisationsangelegenheiten innerhalb des der betroffenen Einheit zugewiesenen Aufgabenbereichs schließen (BAG Urteil vom 3. September 1992, aaO, zu I 2 der Gründe).

    Doch konnte sich der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen (Senatsurteile vom 3. September 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92], und vom 15. Oktober 1992, BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92] = AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, jeweils zu III der Gründe).

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 450/93

    Abwicklung - Institut für Lehrerbildung

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 895/93

    Voraussetzungen für das Ruhen und für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses …

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 337/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung eines …

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 938/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem …

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 930/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem …

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 658/93

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Hochschullehrers im Zuge der Abwicklung …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 335/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 15.12.1993 - 8 AZR 331/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 414/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens des …

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 377/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bei Abwicklung …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 305/93

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 332/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 334/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der …

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 571/93

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem …

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 263/93
  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 262/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Versetzung …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 333/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 307/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 306/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 310/94

    Voraussetzungen des Ruhens und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem …

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 641/97

    Beschäftigungszeit - Überführung von Einrichtungen

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 293/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 04.08.1994 - 8 AZR 641/92

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftlicher Assistent in der …

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

  • BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 472/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 369/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge der Wiedervereinigung - Vorliegen …

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 257/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 249/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Unzulässiger …

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 465/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 378/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 306/92

    Anspruch auf Zahlung einer anteiligen Treuezulage - Bedarf eines sachlich …

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 245/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 517/92

    Überführung des Ministeriums des Innern der DDR - Überführung der …

  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 844/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsvertrages …

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 560/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 514/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund der Abwicklung eines Museums nach …

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 307/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge der Wiedervereinigung - Pflicht zur …

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 261/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Fortbestand …

  • LAG Sachsen, 22.12.1992 - 1 Sa 161/92

    Arbeitsverhältnis; Übernahme; Überführung; Betriebsübernahme; …

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 404/95

    Klage eines Kameramannes auf Feststellung des Fortbestehens des …

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 93/93
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 247/93
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 687/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Betriebsübergang

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

  • LAG Thüringen, 24.05.1995 - 2/9/7 Sa 1865/93

    Betriebsübergang: Funktionsnachfolge in der Öffentlichen Verwaltung

  • LAG Sachsen, 25.07.1995 - 9 Sa 1416/94

    Vergütungsgruppe; Eingruppierung; Altersstufe; Bewährungsaufstieg; …

  • LAG Sachsen, 11.04.1995 - 9 Sa 1342/94

    Beschäftigungszeit; Anrechnung; DDR; Beitritt; Einigungsvertrag; Überführung; …

  • LAG Sachsen, 22.03.1996 - 3 Sa 1181/95

    Anrechenbarkeit von Zeiten eines Arbeitsverhältnisses auf die Beschäftigungszeit; …

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 396/93

    Voraussetzungen der Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung der DDR - …

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 498/93

    Übergang des Monopolamtes - Beendigung ruhender Arbeitsverhältnisse nach …

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 79/93

    Abwicklung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - …

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 628/95

    Der Begriff der Beschäftigungszeit - Die Karl-Marx-Universität Leipzig als …

  • LAG Sachsen, 30.08.1994 - 12 (10) Sa 100/93

    Weiterbeschäftigung als Professorin; Überführung der Sektion "Philosophie und …

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 292/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Fortbestand …

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 524/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 616/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung des …

  • LAG Sachsen, 14.04.1993 - 3 Sa 78/92

    Einigungsvertrag; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch; …

  • LAG Brandenburg, 09.02.1993 - 1 Sa 363/92

    Überführung einer Einrichtung ; Weiterbetrieb als Hotel; Warteschleifenregelung; …

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 353/96
  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 181/96

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten - Auf den verwaltungsinternen Bereich …

  • LAG Sachsen, 01.08.1995 - 9 Sa 402/95

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O; Übernahme von …

  • LAG Sachsen, 30.08.1994 - 12 (10) Sa 99/93

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses; Überführung einer Einrichtung oder …

  • LAG Berlin, 17.08.1993 - 11 Sa 57/93

    Vergütungsdifferenz; Anspruchsgrundlage; Öffentlicher Dienst; DDR; …

  • BAG, 27.05.1993 - 8 AZR 240/92

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines pädagogischen Mitarbeiters auf Grund …

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 333/92

    Abwicklung eines Arbeitsvehältnisses nach Einigungsvertrag - Fehlen positiver …

  • LAG Berlin, 20.11.1992 - 6 Sa 41/92

    Arbeitsverhältnis: Altersübergangsgeld - Begriff der "besonders betroffenen" …

  • LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Leiharbeiter bei einem Unternehmen …

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 636/96

    Tätigkeit eines Angestellten bei demselben Arbeitgeber als Voraussetzung der …

  • LAG Sachsen, 26.11.1992 - 2 Sa 90/92

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Auflösung des Arbeitsplatzes; Willkürlichkeit …

  • LAG Thüringen, 16.03.1995 - 1 Sa 1866/93

    Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Beschäftigung als …

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 243/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen …

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 323/92
  • LAG Thüringen, 26.01.1996 - 2 Sa 124/92

    Einrichtung ; Teileinrichtung; Abwicklung; Arbeitsverhältnis

  • LAG Berlin, 30.09.1992 - 8 Sa 67/92

    Feststellungsklage; Ruhensfolgen; Einigungsvertrag ; Tierpark; Abwicklung; …

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