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Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1787
BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01 (https://dejure.org/2002,1787)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2002 - 8 AZR 499/01 (https://dejure.org/2002,1787)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 (https://dejure.org/2002,1787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkludente Vereinbarung der Bundesangestelltentarifvertrag-Ost (BAT-O) durch rügeloses Einlassen - Begriff der Lehrkraft im tarifrechtlichen Sinne im Hinblick auf Hochschulangehörige - Bewährungsaufstieg im Falle einer konkreten Vergütungsgruppe der Vergütungsordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule; Bewährungsaufstieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (44)

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01
    Zu den einem Schulbetrieb entsprechenden Einrichtungen, in denen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, rechnen auch die Hochschulen (BAG 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 - BAGE 56, 326, 331; 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - BAGE 55, 53 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 131; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP BAT § 23 a Nr. 26, zu II 1 b der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit klargestellt, daß nach ihrem Willen aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Bewährungszeit nur auf solche Angestelltentätigkeiten abzustellen ist, die vom BAT erfaßt werden (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP BAT § 23 a Nr. 26, zu II 1 c der Gründe; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 34, zu B II der Gründe).

    Daß durch Tarifvertrag oder Erlaß ein Bewährungs- oder Zeitaufstieg vor seinem Ablauf abgeschafft oder beschränkt werden kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - nv.; 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - BAGE 56, 59 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 137; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP BAT § 23 a Nr. 26; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13; 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - AP BAT § 23 a Nr. 39).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01
    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von einer allgemeinen begünstigenden Regelung ohne vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219, 225 f.; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]).

    Bei Zusagen auf Leistungen in besonderen Einzelfällen können sich andere Arbeitnehmer zur Begründung gleichartiger Ansprüche auf diese Einzelfälle nicht berufen (vgl. BAG st. Rspr. 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - DB 1998, 1139, 1140; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 134; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zVv., wonach die Begünstigung von weniger als 5 % der Arbeitnehmer gegen die Annahme einer Gruppenbildung spricht).

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94

    Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen

    Auszug aus BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01
    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von einer allgemeinen begünstigenden Regelung ohne vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219, 225 f.; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]).

    Bei Zusagen auf Leistungen in besonderen Einzelfällen können sich andere Arbeitnehmer zur Begründung gleichartiger Ansprüche auf diese Einzelfälle nicht berufen (vgl. BAG st. Rspr. 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - DB 1998, 1139, 1140; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 134; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zVv., wonach die Begünstigung von weniger als 5 % der Arbeitnehmer gegen die Annahme einer Gruppenbildung spricht).

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Unter den Begriff "Lehrkraft" fallen der Protokollnotiz zu Nr. 1 der SR 2l I zufolge, die für die Bestimmung des Begriffes maßgebend ist (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 575/99 - BAGE 98, 98 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 19), alle Angestellten, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes der Tätigkeit das Gepräge gibt (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 105).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 9 Sa 75/20

    Befristung - Erreichen der Regelaltersgrenze - Benachteiligung von …

    Rn. 82 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist aber nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - Rn. 74) - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet (…BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 -, Rn. 17, juris).

    Bei Zusagen auf Leistungen in besonderen Einzelfällen können sich andere Arbeitnehmer zur Begründung gleichartiger Ansprüche auf diese Einzelfälle nicht berufen (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -, Rn. 74, juris mwN.).

    Darauf kann der Kläger eine Annahme seines Vertragsangebotes nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch nicht stützen (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -, Rn. 74, juris m.w.N.).

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    Der Kläger hat eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. zB BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - nv., zu B I der Gründe).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - nv., zu B II 5 a der Gründe).

    Ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering - nämlich weniger als 5 % der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer - kann ein nichtbegünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Vergütung herleiten (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184, zu II 1 der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - nv., zu B II 5 c aa der Gründe).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - nv., zu B II 5 c bb der Gründe).

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher …

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - Rn. 74) - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet (…vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 24, BAGE 127, 260; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - zu II 3 b aa der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 11 Sa 110/08

    Eingruppierung als technischer Angestellter - allgemeiner …

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (BAG, 12.01.2000, 10 AZR 741/98- nv., zu II 3 a der Gründe; BAG, 20. Juni 2002, 8 AZR 499/01- nv., zu B II 5 a der Gründe).

    Ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering - nämlich weniger als 5 % der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer - kann ein nichtbegünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Vergütung herleiten (BAG, 13.02.2002, 5 AZR 713/00 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184, zu II 1 der Gründe; BAG, 20. Juni 2002, 8 AZR 499/01- nv., zu B II 5 c aa der Gründe).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG, 12.01.2000, 10 AZR 741/98, - nv., zu II 3 a der Gründe; BAG, 20. Juni 2002, 8 AZR 499/01 - nv., zu B II 5 c bb der Gründe).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Vorliegend handelt es sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Zu den einem Schulbetrieb entsprechenden Einrichtungen, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, rechnen auch die Hochschulen (Senat 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 105 mwN).
  • BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 288/02

    Eingruppierung eines approbierten Psychotherapeuten

    Es handelt sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Von dem beklagten Land kann erwartet werden, daß es auch einem Feststellungsurteil nachkommt, so daß die Feststellungsklage sowohl hinsichtlich der bei Klageerhebung fälligen als auch bezüglich der später fällig werdenden Forderungen zulässig ist (vgl. 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 44; 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - Senat 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Es handelt sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - nv.).
  • LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 139/05

    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme - …

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02

    Eingruppierung eines geschäftsführenden Gewerkschaftssekretärs

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in …

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 140/02

    Eingruppierung eines Projektmitarbeiters beim Bundesvorstand des DGB

  • LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05

    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2022 - 6 Sa 378/21

    Stellenbeschreibung - tarifliche Eingruppierung - Personalbeurteilung - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 10 Sa 491/12

    Eingruppierung - Gruppenleiter im handwerklichen Erziehungsdienst in einer …

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - 7 Sa 200/18

    Abmahnung - Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BVerwG, 27.06.2003 - 6 PB 6.03

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer Abweichung der …

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 318/02

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

  • BVerwG, 27.06.2003 - 6 PB 5.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • ArbG Bochum, 05.08.2021 - 1 Ca 291/21
  • ArbG Bochum, 05.08.2021 - 1 Ca 241/21
  • ArbG Herne, 30.04.2024 - 3 Ca 2153/23

    Eingruppierung Lehrkraft

  • ArbG Bochum, 08.09.2021 - 3 Ca 528/21
  • ArbG Bochum, 06.08.2021 - 5 Ca 362/21
  • ArbG Gelsenkirchen, 15.09.2021 - 3 Ca 723/21
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