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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20709
BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03 (https://dejure.org/2003,20709)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 8 B 100.03 (https://dejure.org/2003,20709)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 8 B 100.03 (https://dejure.org/2003,20709)
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1998 - 7 C 6.98

    Bereitstellung von Ersatzgrundstücken nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03
    Zu Unrecht sieht die Beschwerde eine Abweichung "zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1968 (gemeint ist offenbar 1998) - Az. 7 C 6.98 -".

    Das Verwaltungsgericht weist nämlich gerade daraufhin, dass unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 17. September 1998 - BVerwG 7 C 6.98 - BVerwGE 107, 205) der ursprünglich mit der Klageerhebung hilfsweise gestellte Antrag der Kläger auf Zurverfügungstellung eines Ersatzgrundstückes zulässig und zunächst teilweise begründet gewesen sein dürfte.

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03
    Danach können schon die Verwaltungsgerichte prüfen, ob ein Amtshaftungsanspruch erkennbar unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann und der beabsichtigte Amtshaftungsprozess daher offensichtlich aussichtslos ist (Urteil vom 28. August 1989 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 = NJW 1988, 926; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 = NVwZ 1992, 1092).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03
    Danach können schon die Verwaltungsgerichte prüfen, ob ein Amtshaftungsanspruch erkennbar unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann und der beabsichtigte Amtshaftungsprozess daher offensichtlich aussichtslos ist (Urteil vom 28. August 1989 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 = NJW 1988, 926; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 = NVwZ 1992, 1092).
  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 C 13.00

    Ersatzgrundstück; Ersatzgrundstücksregelung, Aufhebung der; Aufhebung von § 9 …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03
    Die Beschwerde übersieht dabei, dass die Verfassungsmäßigkeit des den § 9 VermG aufhebenden Art. 1 Ziffer 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften - Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG - vom 15. September 2000 (BGBl I S. 1382) von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bejaht wurde (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2002 - 1 BvR 771/02 - VIZ 2002, 621 f.; Urteil vom 30. Mai 2001 - BVerwG 8 C 13.00 - BVerwGE 114, 291 ).
  • BVerfG, 07.06.2002 - 1 BvR 771/02

    Verpflichtung zur Übereignung eines Ersatzgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03
    Die Beschwerde übersieht dabei, dass die Verfassungsmäßigkeit des den § 9 VermG aufhebenden Art. 1 Ziffer 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften - Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG - vom 15. September 2000 (BGBl I S. 1382) von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bejaht wurde (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2002 - 1 BvR 771/02 - VIZ 2002, 621 f.; Urteil vom 30. Mai 2001 - BVerwG 8 C 13.00 - BVerwGE 114, 291 ).
  • BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08

    Aufzeigen eines Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 …

    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Verneinung des Feststellungsinteresses im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprüft, ob ein Amtshaftungsanspruch erkennbar unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann und der beabsichtigte Amtshaftungsprozess daher offensichtlich aussichtslos ist (Urteile vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 und vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247, Beschluss vom 9. Juli 2003 - BVerwG 8 B 100.03 - juris) und dies bejaht, ohne dass insoweit durchgreifende Revisionszulassungsgründe erkennbar sind.
  • VG Aachen, 12.11.2012 - 7 K 1689/10

    Aufhebung einer Ordnungsverfügung zur Sanierung einer teilweise eingestürzten …

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 8 B 100/03 -, juris.
  • SG Düsseldorf, 11.02.2009 - S 2 KA 122/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Lediglich dann, wenn ein von Klägerseite erwogener Amtshaftungsanspruch offensichtlich aussichtslos ist, ist ein berechtigtes Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu verneinen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.07.2003 - 8 B 100/03 - m.w.N.).
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