Rechtsprechung
| BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde mangels genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1992 - 2 L 104/91
- BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf eine Zweitwohnung, die deren Inhaber lediglich als Kapitalanlage dient, nicht der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 [BVerwG 26.07.1979 - 7 C 53/77] und - BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Nr. 2 S. 13 und Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6 S. 8 f.). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 12.77
Finanzwesen - Steuer - Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf eine Zweitwohnung, die deren Inhaber lediglich als Kapitalanlage dient, nicht der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 [BVerwG 26.07.1979 - 7 C 53/77] und - BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Nr. 2 S. 13 und Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6 S. 8 f.). - BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 74.90
Steuerrechtliche Voraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf eine Zweitwohnung, die deren Inhaber lediglich als Kapitalanlage dient, nicht der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 [BVerwG 26.07.1979 - 7 C 53/77] und - BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Nr. 2 S. 13 und Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6 S. 8 f.). - BVerwG, 25.10.1991 - 8 B 130.91
Zweitwohnungssteuer für eine lediglich als Kapitalanlage dienende Zweitwohnung - …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92
Eine solche reine Kapitalanlage liegt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht mehr vor, wenn der Inhaber die Zweitwohnung für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum des Jahres für die eigene oder die Erholung seiner Angehörigen verwendet, auch wenn er sie für den übrigen Zeitraum des Jahres vermietet oder zu vermieten sucht, oder wenn der Inhaber die Zweitwohnung im Erhebungszeitraum zwar nicht für eigene Erholungszwecke tatsächlich benutzt, sie aber unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Zweitwohnung für den Zweck seiner eigenen Erholung oder der Erholung seiner Angehörigen vorhält (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 8 B 94.91 - und vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 8 B 130.91 - und vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 122 u. 123.91 -). - BVerwG, 25.09.1991 - 8 B 94.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92
Eine solche reine Kapitalanlage liegt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht mehr vor, wenn der Inhaber die Zweitwohnung für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum des Jahres für die eigene oder die Erholung seiner Angehörigen verwendet, auch wenn er sie für den übrigen Zeitraum des Jahres vermietet oder zu vermieten sucht, oder wenn der Inhaber die Zweitwohnung im Erhebungszeitraum zwar nicht für eigene Erholungszwecke tatsächlich benutzt, sie aber unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Zweitwohnung für den Zweck seiner eigenen Erholung oder der Erholung seiner Angehörigen vorhält (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 8 B 94.91 - und vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 8 B 130.91 - und vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 122 u. 123.91 -).
- BVerwG, 05.05.1995 - 8 B 14.93
Nutzung von Kapital durch Erwerb und Vermietung einer nicht selbst genutzten …
Eine solche reine Kapitalanlage liegt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht mehr vor, wenn der Inhaber die Zweitwohnung im Erhebungszeitraum zwar nicht für eigene Erholungszwecke tatsächlich benutzt, sie aber unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Zweitwohnung für den Zweck seiner eigenen Erholung oder der Erholung seiner Angehörigen vorhält (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 8 B 94.91 - und vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 8 B 130.91 -, vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 122 und 123.91 - und vom 17. September 1992 - BVerwG 8 B 94.92 -, vom 22. September 1992 - BVerwG 8 B 100.92 - und vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 6 B 153.92 -, n.v.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 10.11.1992 - 8 B 100.92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.11.1992 - 8 B 100.92
- BVerwG, 12.08.1993 - 1 B 11.93
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93
Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters trotz Besuchsvisums bei von vornherein …
Nach alledem kann hier auch dahinstehen, ob die Frage der unerlaubten Einreise anders zu bewerten wäre, wenn der Antragsteller bereits an der Grenze um Asyl nachgesucht hätte und damit sogleich in den Genuß der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung gekommen wäre (vgl. dazu etwa BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89 -, EZAR 220 Nr. 3 = NVwZ 1992, 682; OVG Berlin 10.11.1992 - 8 B 100.92 -, InfAuslR 1993, 70; OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2828/91 -, EZAR 011 Nr. 2 = InfAuslR 1992, 94;… Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1992, S. 30; Hailbronner, Ausländerrecht, § 58 AuslG RdNr. 10;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., 1992, § 8 AuslG Rdnr. 6).
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