Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
LBauO § 81; ; LBauO § 81 Satz 1; ; VwGO § 80; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 6 Abs. 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines bordellartigen Betriebs in einer in einem Mischgebiet gelegenen Wohnung; Voraussetzungen der Nutzungsuntersagung
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 12.12.2006 - 5 L 1760/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 308 (Ls.)
- DVBl 2007, 453 (Ls.)
- DÖV 2008, 168
- BauR 2007, 928
- ZfBR 2007, 372 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01
Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07
Eine bordellähnliche Nutzung der Wohnung wäre angesichts des Mischgebietscharakters der näheren Umgebung zudem auch nicht genehmigungsfähig, wie die Antragsgegnerin im Bescheid vom 17. Oktober 2006 unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Juli 2002 (GewA 2003, 496 und juris) zutreffend ausgeführt hat. - OVG Berlin, 09.04.2003 - 2 S 5.03
Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07
Die mit einer solchen bordellähnlichen Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") führen zu einer das Wohnen im Sinne von § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störenden Nutzung (…vgl. VGH BW, a.a.O., juris, Rn. 28; ebenso: OVG Berlin, GewA 2003, 498 und juris, Rn. 10). - OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05
Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07
Hinzu kommt, dass die angefochtene bauaufsichtsbehördliche Verfügung im Kern gerade die baurechtswidrige Nutzung der Wohnung in der Zukunft und "auf Dauer" ausschließen will, weshalb in Fällen der vorliegenden Art gerade auch der Eigentümer der Wohnung in Anspruch genommen werden darf (vgl. OVG Hamburg, NVwZ-RR 2006, 169 und juris, Rn. 10).
- VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07
"Salon Prestige" darf weiter betrieben werden
In anderen Entscheidungen wird die Unzumutbarkeit von prostitutiven Einrichtungen allgemein mit dem Hinweis auf milieubedingte Begleiterscheinungen und Auswirkungen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2007- 8 B 10019/07 -, Juris Rdn. 10; VG Stuttgart…, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 3 K 1019/03 -, Juris Rdn. 34) und einen städtebaulich unerwünschten "Trading-Down-Effekt" begründet. - OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10
Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit
Dies gilt insbesondere dann, wenn die beanstandete Nutzung bis zum Beginn des behördlichen Tätigwerdens ausgeübt wurde und bei Würdigung aller Umstände die begründete Sorge besteht, sie werde erneut wieder aufgenommen (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, LKRZ 2007, 193 und BRS 71 Nr. 191).Ist hingegen - etwa wegen häufig wechselnder Nutzungsverhältnisse - nicht hinreichend sicher, ob allein durch die Inanspruchnahme der Nutzungsberechtigten dauerhaft baurechtmäßige Zustände hergestellt werden können, so bleibt nur die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers, da nur er es in der Hand hat, zukünftig für eine ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten zu sorgen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Beschlüsse des Senats vom 9. Februar 2007, a.a.O., und vom 5. November 2008 - 8 B 11031/08.OVG - auch die Beschlüsse des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -, ESOVGRP, und vom 3. Dezember 2002 - 1 B 11653/02.OVG - [Hostessenräume]; ferner OVG Hamburg…, Beschluss vom 10. Juni 2005, NVwZ-RR 2006, 169 und juris, Rn. 10 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten
Mangels Einholung der nach § 61 LBauO für die Nutzungsänderung von der bisherigen Wohnnutzung zu einer gewerblichen Nutzung für Zwecke der Prostitutionsausübung erforderlichen Baugenehmigung ist das Vorhaben der Klägerin formell baurechtswidrig, was für den Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung grundsätzlich bereits ausreicht (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 9. Februar 2007, LKRZ 2007, S. 193 und juris, Rn. 10;… Lang, in: Jeromin/Lang/Schmidt, LBauO-Kommentar, 2. Aufl., § 81, Rn. 62 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2007 - 8 A 10066/07
Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, besteht Anlass zum Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung auch dann, wenn die baurechtswidrige Nutzung zwar nicht aktuell nachgewiesen ist, bis kurz zuvor jedoch betrieben wurde und Grund zur Annahme besteht, dass diese Nutzung wieder erneut aufgenommen wird (vgl. den Beschluss des Senats vom 9. Februar 2007 -8 B 10019/07.OVG -, ESOVGRP). - VGH Bayern, 13.02.2015 - 1 B 13.646
Vorbeugende Nutzungsuntersagung gegen Eigentümer eines Gewerbebaus
Es liegen konkrete Anhaltspunkte vor' aus denen sich ergibt' dass die von den Klägern weiterhin beabsichtigte Vermietung zu Wohnzwecken unmittelbar bevorsteht (vgl. OVG RhPf' B.v. 9.2.2007 - 8 B 10019/07 - juris Rn. 11;… Molodovsky in Molodovsky/Famers/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand: September 2014, Art. 76 Rn. 157). - VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig
Wird die beanstandete Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung betrieben, so ist die Bauaufsichtsbehörde unabhängig davon, ob die Nutzung genehmigt werden kann, gemäß § 81 Satz 1 LBauO zur Untersagung berechtigt (OVG RP, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, ESOVGRP und DVBl. 2007, 453).32 Diese bordellähnliche Nutzung der Wohnungen wäre angesichts des Mischgebietscharakters der näheren Umgebung nicht genehmigungsfähig, da die mit einer solchen Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") zu einer das Wohnen im Sinne von § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störenden Nutzung führen (OVG RP, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, juris, Rn. 10 m. w. Nachw.).
- VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23
Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als …
Dabei genügt für den Erlass einer Nutzungsuntersagung regelmäßig bereits die formelle Illegalität (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris, Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13.OVG - juris, und vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG - ESOVGRP; VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW - juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 1. September 2015 - 3 L 726/15.NW -, juris). - VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.00116
Vorbeugende Nutzungsuntersagung - gewerbliche Zimmervermietung
Vielmehr genügt es für die auf ein zukünftiges Unterlassen gerichtete Verfügung, dass hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, die rechtswidrige Nutzung werde in Kürze aufgenommen (vgl. OVG Koblenz' B.v. 9.2.2007 - 8 B 10019/07 - juris Rn. 11).Damit die baurechtswidrige Nutzung in der Zukunft und "auf Dauer" ausgeschlossen werden kann, war es ermessensgerecht, hier auch die Klägerin zu 1) als Eigentümerin der Doppelhaushälfte in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Koblenz, B.v. 9.2.2007 - 8 B 10019/07, Rn. 13).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 2 A 1778/15
Untersagung der aktuellen Nutzung eines Hauses zu bordellartigen Zwecken wegen …
Rn. 32 Die Ausführungen zu dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2014 - 2 CS 14.1326 - (juris) und den Beschlüssen der Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 - (juris) und vom 29. Januar 2007 - 8 B 10019/07 - (juris), begründen schon allein deshalb nicht die Zulassung der Berufung wegen Divergenz, weil die Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO auf eine Abweichung von einer Entscheidung "des" Oberverwaltungsgerichts, also des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts, beschränkt ist. - VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
Kein nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet
Die mittlerweile auch aufgenommene Nutzung verstößt damit gegen die formell-rechtliche Vorschrift des § 61 LBauO über den Genehmigungsvorbehalt, was in aller Regel zum Erlass einer Nutzungsuntersagung nach § 81 Satz 1 LBauO berechtigt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07 -, juris, Rn. 10). - VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.116
Vorbeugende Nutzungsuntersagung - gewerbliche Zimmervermietung
- VG Düsseldorf, 01.02.2012 - 25 K 2440/11
Stundenhotel allgemeines Wohngebiet
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10560/13
Bauvorbescheid; Einfügen in nähere Umgebung; Wohnungsprostitution; bordellartiger …
- VG Neustadt, 03.02.2011 - 3 L 60/11
Ludwigshafen: Verbot von Wettbüros für allgemeine Sportwetten
- VG Neustadt, 23.04.2024 - 4 L 314/24
Nutzungsuntersagungsverfügung: Bestimmung des Inhalts einer Baugenehmigung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10558/13
Baugebietsverträglichkeit; bordellartiger Betrieb; Typisierung
- VG Neustadt, 18.01.2010 - 3 K 642/09
Pirmasens: Bordellverbot fehlerhaft
- VG Neustadt, 22.01.2025 - 4 L 1464/24
Nutzungsuntersagung für Getränkemarkt rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 2 A 1779/15
Nutzungsuntersagung eines Bordellbetriebes bis zum Nachweis der …
- VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
Nutzungsbeschränkung eines Diskothekenbetriebes rechtmäßig
- VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144
Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges …
- VG Neustadt, 24.09.2019 - 5 K 576/19
Erteilung eines Bauvorbescheids; Abgrenzung von Wohnungsprostitution und …
- VG Würzburg, 23.06.2015 - W 4 S 15.485
Nutzungsuntersagung; Einrichtung einer Parteizentrale mit Veranstaltungsräumen; …
- VG Neustadt, 29.04.2010 - 3 L 367/10
Kein Wettbüro in ehemaligem Ladengeschäft
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