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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3228
OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21.OVG (https://dejure.org/2021,3228)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21.OVG (https://dejure.org/2021,3228)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21.OVG (https://dejure.org/2021,3228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, Nr 3.2.1 Abs 2 TA Lärm, Nr 7.4 Abs 1 TA Lärm, Nr 7.4 Abs 2 TA Lärm
    Verletzung des Gebots der nachbarrechtlichen Rücksichtnahme durch Hochregallager Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BauG § 34 Abs. 1
    Beschwerde gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung ihres Logistikzentrums durch den Neubau einer Warenannahme; Beachtung des Rücksichtnahmegebots bei der Genehmigung eines Hochregallagers in der Nachbarschaft zu einem Einfamilienhausanwesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hochregallager rücksichtslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Erweiterung des Logistikzentrums in Pirmasens erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Rn. 11 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne grundsätzlich nachbarschützende Funktion zukommt und derselbe Nachbarschutz auch im unbeplanten Innenbereich - wie hier - besteht, sofern die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 - Leitsatz - Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 - [Wannsee], BVerwGE 162, 336, Rn. 15).

    Die Ausführungen der Antragsteller zum möglichen nachbarschützenden Charakter von Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 -4 C 7.17- [Wannsee], BVerwGE 162, 363, Rn. 15) liegen mangels Vorliegens eines Bebauungsplans neben der Sache.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3009/11

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Rn. 24 Zwar verlangt das Rücksichtnahmegebot auch nach der Rechtsprechung des Senats, dass sich der Baugenehmigung und den genehmigten Bauvorlagen mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen lassen muss, dass die genehmigte Nutzung Nachbarrechte nicht beeinträchtigt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, BauR 2013, 1640; OVG RP, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 A 10587/13.OVG -).

    Das von den Antragstellern zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2013 (a.a.O.) mit der darin angenommenen Verpflichtung zu organisatorischen Vorkehrungen zur Vermeidung unzumutbarer Verkehrsverhältnisse auf der an die genehmigte Halle eines Speditionsunternehmens angrenzenden Erschließungsstraße betrifft wiederum einen gänzlich anderen Sachverhalt: Denn dort ging es um die Abfertigung von 30 Lkw pro Tag, bei "Sonderaktionen" auch bis zu 100 Lkw pro Tag, mit der Möglichkeit des zeitgleichen Anfahrens von 10 bis 15 Lkw - etwa in den frühen Morgenstunden - und einer sehr schmalen Erschließungsstraße (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2013, a.a.O., juris, Rn. 44 ff. [50, 52]).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Rn. 30 Was die Höhe eines Baukörpers und dessen Lage auf dem Grundstück und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Belichtung und Besonnung, aber auch für eventuelle Einsichtsmöglichkeiten anbelangt, ist das Rücksichtnahmegebot im Regelfall dann nicht verletzt, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Bei der Ausfüllung dieses Streitwertrahmens nimmt der Senat im "Normalfall" für das Verfahren der Hauptsache einen mittleren Streitwert von 10.000,00 EUR an (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris; VGH BW, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 S 702/19 -, BauR 2021, 64 und juris, Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Rn. 35 Soweit die Antragsteller schließlich eine Wertminderung ihres Anwesens infolge der genehmigten Betriebserweiterung befürchten, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die als Folge der Ausnutzung einer Baugenehmigung möglicherweise eintretenden Wertminderungen des eigenen Anwesens für sich genommen keinen Maßstab dafür bilden, ob Beeinträchtigungen zumutbar sind oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, ZfBR 1998, 166 und juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Gegenüber einer Bauleitplanung ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ein schutzwürdiges Interesse auf Beibehaltung einer bisherigen Ortsrand- und Aussichtslage nicht gibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, BauR 2000, 1834 - Leitsatz - BayVGH…, Urteil vom 9. März 2020 - 15 N 19.2010 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 8 E 10109/21

    Streitwertbemessung für Eilrechtsschutzantrags gegen die Baugenehmigung zur …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Bei der Ausfüllung dieses Streitwertrahmens nimmt der Senat im "Normalfall" für das Verfahren der Hauptsache einen mittleren Streitwert von 10.000,00 EUR an (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris; VGH BW…, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 S 702/19 -, BauR 2021, 64 und juris, Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Rn. 11 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne grundsätzlich nachbarschützende Funktion zukommt und derselbe Nachbarschutz auch im unbeplanten Innenbereich - wie hier - besteht, sofern die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 - Leitsatz - Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 - [Wannsee], BVerwGE 162, 336, Rn. 15).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Für die Beachtung der Anforderungen des Rücksichtnahmegebots kommt es darauf an, was dem Rücksichtnahmebegünstigten auf der einen und dem Rücksichtnahmeverpflichteten auf der anderen Seite nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 und juris, Rn. 30; vgl. den Überblick über die Rechtsprechung bei Uechtritz, DVBl. 2016, 90 ff.).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Rn. 15 3. Ist das Bauvorhaben der Beigeladenen damit auch hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung allein an § 34 Abs. 1 BauGB zu messen, so ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der subjektive Rechtsschutz des Nachbarn auf die Beachtung des im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, BauR 1996, 82; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, BVerwGE 148, 290 und juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der …

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 8 B 11336/20

    Baurechtlicher Nachbarschutz; Verstoß gegen die zulässige Zahl der Vollgeschosse

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 5 S 1819/20

    Baugenehmigung für ein Logistikzentrums; Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 8 A 10587/13

    Bestimmtheitsanforderung an Baugenehmigung des Nachbarn

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2025 - 8 A 10317/24

    Nachbarrechte verletzende maßgeschneiderte Baugenehmigung; …

    Im Falle der Klägerin kann jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass sie sich wegen von dem genehmigten Vorhaben ausgehender unzumutbarer Lärmbeeinträchtigungen auf eine Verletzung des nachbarschützenden Gebotes der Rücksichtnahme berufen kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. September 1998 - 4 B 88.98 -, BauR 1999, 732 und juris, Rn. 5, OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21.OVG -, juris, Rn. 15 ff.;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 8 A 10582/09.OVG -, juris, Rn. 30 f., R. P. Schenke, a.a.O., § 42, Rn. 100, Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Januar 2024, § 42 Abs. 2 VwGO, Rn. 125).
  • OVG Thüringen, 11.08.2021 - 1 KO 214/19

    Prüfung des Rücksichtnahmegebotes in Bauvorbescheidsverfahren

    Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist das Gebot der Rücksichtnahme als Bestandteil des Einfügens der ersten Prüfalternative - das heißt, das Vorhaben hält sich nach der Art der baulichen Nutzung im vorgefundenen Rahmen, fügt sich gleichwohl nicht ein, wenn es nicht die erforderliche Rücksichtnahme aufweist - einzuordnen, es geht in dem Begriff des Einfügens auf und seine Beachtung gehört zum Tatbestandsmerkmal des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB (grundlegend: Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75; Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369/385 f.; Urteil vom 18.10.1985 - 4 C 19.82; Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85;… Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128/98 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.04.2000 - 4 B 25/00 - juris Rn. 8;… Urteil vom 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21;… Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 - juris Rn. 9; ebenso in der Rechtsprechung außerdem HessVGH…, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 2322/19 - juris Rn. 20; OVG Sachsen…, Beschluss vom 13.02.2020 - 1 B 283/19 - juris Rn. 33; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.02.2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 25.04.2007 - 2 B 16.05 - juris Rn. 19; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 20.05.2012 - 2 B 20/21 - juris Rn. 14; VG Saarland…, Beschluss vom 29.09.2020 - 5 L 898/20 - juris Rn. 39; BayVGH…, Urteil vom 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 24, 25, wonach das Rücksichtnahmegebot zwingend zu prüfen ist; vgl. auch VG München…, Urteil vom 19.01.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 178, 190 ff.).
  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen …

    So wird in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur überwiegend davon ausgegangen, dass es zu einer Erhöhung um 3 dB (A) im Sinne der genannten Regelung jeweils dann kommt, wenn der von dem Bauvorhaben ausgehende An- und Abfahrtsverkehr etwa die Hälfte des gesamten Verkehrs ausmachte (…vergleiche Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. 4, Stand September 2021, TA Lärm Nr. 7 Rn. 53; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21- juris Rn. 22, kritisch hierzu Feldhaus/Tegeder, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 4 Rn. 48 zu Nr. 7 TA Lärm).
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