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| OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 8 B 1045/17 |
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BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 2 ; VwGO § 80 Abs. 7 S. 2
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage aus Gründen des Naturschutzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage aus Gründen des Naturschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 09.08.2017 - 4 L 1874/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 8 B 1045/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VG Arnsberg, 27.07.2016 - 4 L 297/16
Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 8 B 1045/17
Rn. 2 Die zulässige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2017, mit dem dieses ihren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestellten Antrag, den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - insoweit abzuändern, dass von der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Genehmigungsbescheid vom 9. Februar 2016 die WEA 09 ausgenommen wird, hilfsweise, dass von der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der ganztätige Betrieb der WEA 09 zwischen Anfang Oktober und Ende Februar sowie der Betrieb von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zwischen Anfang März und Ende September ausgenommen wird, hat keinen Erfolg.Dies folgt insbesondere nicht daraus, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - nur bauplanerische Aspekte behandelt hat.
Das Verwaltungsgericht hat darauf abgestellt, dass die von der Beigeladenen geltend gemachten wirtschaftlichen Erwägungen einschließlich befürchteter Schäden an der WEA 09 entscheidend darauf beruhten, dass die Beigeladene die Errichtung dieser Anlage unter Missachtung der durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - wiederhergestellten aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers betrieben habe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2017 - 8 B 927/16
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 8 B 1045/17
Rn. 3 I. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass auch unter Zugrundelegung des Vorbringens der Beigeladenen einschließlich des Vermerks des Ingenieurbüros T. + S. vom 15. Juni 2017 nicht davon auszugehen ist, dass die in dem Beschluss des Senats vom 22. Mai 2017 - 8 B 927/16 - aufgezeigten Verstöße des Vorhabens gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG in Bezug auf die WEA 09 nicht (mehr) vorliegen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18
Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke; …
Ein am 16. Juni 2017 gestellter Antrag der Beigeladenen auf Abänderung des stattgebenden Eilbeschlusses vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - hatte keinen Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2017 - 4 L 1874/17 - nachfolgend OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2017 - 8 B 1045/17 -).Rn. 59 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 8 B 407/22, 8 B 409/18, 8 B 1045/17 und 8 B 927/16 einschließlich der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des LANUV NRW sowie das beigezogene Protokoll der mündlichen Verhandlung des Verfahrens 8 A 1183/18 Bezug genommen.
- VG Arnsberg, 20.02.2018 - 4 K 459/16
Genehmigung für den Windpark Himmelreich in Marsberg aufgehoben
Den Antrag der Beigeladenen gerichtet auf Abänderung des stattgebenden Eilbeschlusses 4 L 297/16 hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 9. August 2017 (4 L 1874/17) abgelehnt, die hiergegen erhobene Beschwerde der Beigeladenen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 21. September 2017 (8 B 1045/17) zurückgewiesen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 8 B 407/22
Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Erteilung einer …
Rn. 5 Der Antrag der Beigeladenen auf Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - hinsichtlich der bereits errichteten Anlage WEA 09 blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. August 2017 - 4 L 1874/17 - und des beschließenden Senats vom 21. September 2017 - 8 B 1045/17 -).
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