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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1989 - 8 B 107.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13427
BVerwG, 24.08.1989 - 8 B 107.89 (https://dejure.org/1989,13427)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1989 - 8 B 107.89 (https://dejure.org/1989,13427)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1989 - 8 B 107.89 (https://dejure.org/1989,13427)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 8 B 107.89
    Von der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der bezeichneten Annahme ist der beschließende Senat im Anschluß u.a. an die Entscheidung vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - (BVerwGE 79, 163 ff. [BVerwG 18.03.1988 - 8 C 92/87]) zuletzt im Urteil vom 7. Juli 1989 (BVerwG 8 C 86.87 - Urteilsabdruck S. 7 f.) ausgegangen, so daß kein Bedarf für eine erneute Behandlung dieser Frage in dem vom Kläger angestrebten Revisionsverfahren besteht.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 8 B 107.89
    Von der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der bezeichneten Annahme ist der beschließende Senat im Anschluß u.a. an die Entscheidung vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - (BVerwGE 79, 163 ff. [BVerwG 18.03.1988 - 8 C 92/87]) zuletzt im Urteil vom 7. Juli 1989 (BVerwG 8 C 86.87 - Urteilsabdruck S. 7 f.) ausgegangen, so daß kein Bedarf für eine erneute Behandlung dieser Frage in dem vom Kläger angestrebten Revisionsverfahren besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    a) Die hier einschlägigen Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts - hier also die §§ 127 ff. BBauG - ordnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass die Gemeinden einen entstandenen Beitragsanspruch bis zu dessen Erlöschen in vollem Umfang ausschöpfen müssen (grundlegend: BVerwG, Urteile vom 18.3.1988 - 8 C 115.86, 8 C 63.87, 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; ferner BVerwG, Beschluss vom 24.8.1989 - 8 B 107.89 - Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, ZMR 1996, 398; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -).
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