Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
VermG § 4 Abs. 2; ; Sachenrechtsbereinigungsgesetz § 3; ; Entschädigungsgesetz § 1
- Wolters Kluwer
Verhältnis von Vertrauens- und Bestandsschutz zum Vorrang des redlichen Erwerbs
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 4 Abs. 2; SachenRBerG § 3, EntschG § 1
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EALG Art. 1; SachenRBerG § 3; VermG § 4 Abs. 2
Offene Vermögensfragen - Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses nach Inkrafttreten von EALG und SachenRBerG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.03.1998 - 31 A 360.95
- BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
Der Beschwerde ist allerdings einzuräumen, daß die Gesichtspunkte des Vertrauens- und Bestandsschutzes, die den Vorrang des redlichen Erwerbs gegenüber der Rückgabe des rechtsstaatswidrig entzogenen Vermögenswertes in § 4 Abs. 2 VermG zu rechtfertigen vermögen (BVerwGE 94, 279 ), auch durch den sachenrechtsbereinigungsgesetzlichen Kaufanspruch des Nutzers verwirklicht werden. - BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Ausschluß eines Rückübertragungsanspruchs nach dem Vermögensgesetz wegen …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
Das Bundesverfassungsgericht hat unter der Geltung dieses Gesetzes entschieden, daß der Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 2 VermG verfassungsgemäß ist (Beschluß der ersten Kammer des Ersten Senats vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 -, ZOV 1995, 278). - BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94
Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb - Wiedergutmachung - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
§ 4 Abs. 2 VermG, der die Rückgabe wegen redlichen Erwerbs ausschließt, ist vom Standpunkt der Rechtslage vor Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes aus beurteilt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1994 BVerwG 7 B 8.94 Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 6).
- BVerwG, 21.10.2003 - 8 B 136.03
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Rechtsauffassung, mit der sich das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen auseinander gesetzt hat, entspricht nicht der Rechtslage (vgl. Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 7 B 27.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 40; vom 16. September 1998 - BVerwG 8 B 107.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 57; vom 29. März 1999 - BVerwG 8 B 25.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 4). - BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 148.99
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausschluss der Rückübertragung des …
Dazu war er von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (Beschluß vom 16. September 1998 - BVerwG 8 B 107.98 - VIZ 1999 S. 152).
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