Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 108.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung eines rückverweisenden Urteils - Rechtliche Beurteilung - Identität der Rechtsfragen - Identität der Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.11.1980 - 1 A 627/80
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1981 - 9 A 172/80
- BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 108.81
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 120
- DÖV 1982, 162
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76
Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 108.81
Der Kläger sieht eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 144 Abs. 6 VwGO darin, daß das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung nicht die rechtliche Beurteilung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - berücksichtigt habe, mit welchem "die Sache" an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden sei.Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht im Sinne dieser Vorschrift von der dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - ab.
- BVerwG, 13.06.1968 - III C 78.67
Bindungswirkung an eine behördliche Entscheidung auf einen Feststellungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 108.81
Dies gilt auch dann, wenn der neue Rechtsstreit dieselben Rechtsfragen betrifft und von denselben Beteiligten geführt wird (vgl. auch Urteil vom 13. Juni 1968 - BVerwG III C 78.67 - DÖV 1968, 739; ferner RG, Urteil vom 30. April 1937 - II 279/36 - JW 1937, 2229).
- BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Eine Bindungswirkung besteht auch dann nicht, wenn der neue Rechtsstreit dieselben Fragen betrifft und von denselben Beteiligten geführt wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. September 1981 - BVerwG 8 B 108.81 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 37 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 8 B 93.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 40 m.w.N.). - BVerwG, 22.01.2009 - 8 B 93.08
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzung für den Wegfall des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2021 - 1 O 26/21
Keine Aussetzung des Verfahrens wegen bloßer Gleichheit von Rechtsfragen oder der …
In einem neuen Rechtsstreit ist das Gericht an die rechtliche Beurteilung des in einem früheren Verfahren ergangenen (zurückverweisenden) Urteils auch dann nicht gebunden, wenn der neue Rechtsstreit dieselben Rechtsfragen betrifft und von denselben Beteiligten geführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1981 - 8 B 108.81 -, juris zur entspr. revisionsrechtlichen Regelung in § 144 Abs. 6 VwGO). - BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 184.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 144 Abs. 6 VwGO, wonach das Berufungsgericht, an das die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden ist, in derselben Sache seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts zugrunde zu legen hat (vgl. hierzu Beschluß vom 15. September 1981 - BVerwG 8 B 108.81 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 37]), wird aus dem Vorbringen der Beschwerde im Zusammenhang mit den Darlegungen im angefochtenen Urteil nicht ersichtlich.
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