Rechtsprechung
| BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR - Anforderungen an "schädigende" Maßnahmen im Sinne des § 1 VermG (Vermögensgesetz) - Anforderungen an das Vorliegen von entschädigungslosen Enteignungen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 09.02.2000 - 7 K 1421/96
- BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Fällen, in denen eine Veräußerung des Grundstücks durch den staatlichen Verwalter geschieht, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, diese Veräußerung nicht dem staatlichen Verwalter als eigene Unrechtshandlung zuzurechnen ist (Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 und vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).In einer solchen Situation hat sich dann nicht das an sich mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Risiko einer Weiterveräußerung verwirklicht, das mit der Anordnung einer staatlichen Verwaltung beginnt und sich als Unrecht darin fortsetzt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wird (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 ).
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Anbetracht dieses Regelungshintergrundes der in § 1 Abs. 1 Buchstabe c VermG verwendete Begriff der Veräußerung deshalb einschränkend auszulegen ist und ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraussetzt, das auf den Entzug des Eigentums an dem Vermögenswert gerichtet gewesen sein muss (Urteil vom 26. Juni 1997 - a.a.O.).
Daran fehlt es etwa, wenn ein Grundstück mit Gewissheit nach den Bestimmungen des Verteidigungsgesetzes der DDR enteignet worden wäre, falls es nicht vom staatlichen Verwalter in das Eigentum des Volkes verkauft worden wäre (Urteil vom 26. Juni 1997 - a.a.O.); nichts anderes kann für die Abwendung einer drohenden Enteignung nach dem Aufbaugesetz gelten.
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Auf den Gesichtspunkt, dass eine Zahlung des Kaufpreises ausgeblieben sei und sich deshalb ein Vergleich mit einer entschädigungslosen Enteignung anbiete, kommt es entgegen der Auffassung der Beschwerde schon deshalb nicht an, weil der Entschädigungstatbestand der entschädigungslosen Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchstabe a VermG, der einen diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum voraussetzt, nicht schon deshalb eingreift, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten worden ist (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 ;… Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 140). - BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an …
Auszug aus BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Auf den Gesichtspunkt, dass eine Zahlung des Kaufpreises ausgeblieben sei und sich deshalb ein Vergleich mit einer entschädigungslosen Enteignung anbiete, kommt es entgegen der Auffassung der Beschwerde schon deshalb nicht an, weil der Entschädigungstatbestand der entschädigungslosen Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchstabe a VermG, der einen diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum voraussetzt, nicht schon deshalb eingreift, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten worden ist (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 ; Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 140).
- BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter; …
Auszug aus BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Fällen, in denen eine Veräußerung des Grundstücks durch den staatlichen Verwalter geschieht, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, diese Veräußerung nicht dem staatlichen Verwalter als eigene Unrechtshandlung zuzurechnen ist (Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 und vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130). - BVerwG, 10.12.1984 - 7 B 93.84
Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug wegen …
Auszug aus BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Ein Verfahrensverstoß ist nur dann gegeben, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel aufweist, die es als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 1984 - BVerwG 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25). - BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
Auszug aus BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchstabe a VermG immer eine entschädigungslose Enteignung in dem Sinne voraussetzt, dass ein "zwangsweiser hoheitlicher Eigenszugriff" erfolgt ist (Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 62.95 - ; Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 40.94 - ). - BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 40.94
Rückübertragung von Grundstücken nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung …
Auszug aus BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchstabe a VermG immer eine entschädigungslose Enteignung in dem Sinne voraussetzt, dass ein "zwangsweiser hoheitlicher Eigenszugriff" erfolgt ist (Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 62.95 - ; Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 40.94 - ).
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung …
Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (…Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 Seite 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).In solchen Veräußerungen verwirklicht sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 Seite 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA.
- BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beiziehung von Akten des …
Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (…Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 S. 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).In solchen Veräußerungen verwirkliche sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 S. 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Umdrucks).
- BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen …
Eine solche liegt nicht schon dann vor, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene - und hier auch festgesetzte - Entschädigung wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausbezahlt oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten wurde (stRspr, vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 14 und Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001 S. 93).
- BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00
Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus …
9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99; im konkreten Fall zu § 1 Abs. 2 verneinend: Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 83.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 13 S. 39 = VIZ 2001, 196 ). - BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01
Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme …
Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner wiederholt entschieden, dass selbst die Veräußerung eines Grundstücks durch einen staatlichen Verwalter im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG keinen Schädigungstatbestand gemäß § 1 VermG erfüllt, wenn die Veräußerung der Abwendung einer drohenden Enteignung diente (vgl. Beschlüsse vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99, vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10, S. 22 und vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 202.99 - n.v.; Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 und vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130). - BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
Darlegungspflicht des Klägers in der Beschwerdebegründung
Diese Frage ist aber für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich, weil der Entschädigungstatbestand der entschädigungslosen Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, der einen diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum voraussetzt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deshalb eingreift, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder in sonstiger Weise der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten worden ist (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 sowie Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99). - BVerwG, 30.08.2001 - 8 B 153.01
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei entschädigungsloser Enteignung
Danach liegt eine entschädigungslose Enteignung nicht schon dann vor, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene - und hier auch festgesetzte - Entschädigung wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausbezahlt oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten wurde (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 14 und Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99). - BVerwG, 30.08.2001 - 8 B 152.01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage bezüglich des Vorliegens einer …
Danach liegt eine entschädigungslose Enteignung nicht schon dann vor, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene - und hier auch festgesetzte - Entschädigung wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausbezahlt oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten wurde (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 14 und Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99). - VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 4 K 1737/00
Machtmissbrauch bei Bestellung eines Abwesenheitspflegers; machtmissbräuchliche …
Eine unselbständige Reserveursache in diesem Sinne ist im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhaltes anzunehmen, wenn der Abwesenheitspfleger nur zwischen der Veräußerung und dem Zuwarten auf den vorstehenden Eigentumsentzug zu wählen konnte (vgl. hierzu die entsprechend heranzuziehenden Grundsätze zur Bewertung des Unrechtsgehalts einer Veräußerung durch den staatlichen Verwalter: BVerwG, Beschluss vom 9. August 2000 - 8 B 110/00 - VIZ 2001, 99), für den jedoch auf Grund der durch Bestellung eingeräumten eigenen Rechtsmacht und damit einhergehenden Befugnis, über den Vermögenswert verfügen zu dürfen, eine solche Wahlmöglichkeit an sich eröffnet war. - VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR
Daran fehlt es, wenn die Veräußerung nur dazu diente, einer Enteignung zuvorzukommen (…BVerwG a.a.O. Rdnr. 15 ff. zur möglichen Enteignung von Mauergrundstücken nach dem Verteidigungsgesetz der DDR;… Urteil vom 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 = juris Rdnr. 7 ff. zu einer möglichen Enteignung nach dem Berggesetz;… Beschluss vom 4. August 2000 - 7 B 43.00 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 = juris Rdnr. 8 zu einer möglichen Enteignung nach dem Baulandgesetz; Beschluss vom 9. August 2000 - 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99 zu einer mögliche Enteignung nach dem Aufbaugesetz). - VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei …
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