Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19)
- BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Umdeutung einer …
Diese Anfechtungsfrist leitet das Bundesverwaltungsgericht aus einem besonderen nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ab und hat ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtsprechung auf Fälle, in denen es an einem solchen besonderen Gemeinschaftsverhältnis fehlt, nicht übertragen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 8 B 116/98 -, juris, Rn. 8).Das gilt insbesondere mit Blick auf vermögensrechtliche Streitigkeiten (vgl. BVerwGE 115, 302 ; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999, a.a.O., Rn. 8).
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01
Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Baunachbar gegen eine ihm nicht vorschriftsmäßig bekannt gegebene Baugenehmigung, von der er in anderer Weise sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, innerhalb der Jahresfrist nach § 70 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO Widerspruch erheben muss, ist auf vermögensrechtliche Streitigkeiten nicht zu übertragen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 S. 1 f.). - VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979
Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage
Die betraf aber eine Fallgestaltung aus dem Vermögensrecht, nämlich eine Anfechtungsklage mit dem Ziel der Kassation eines Bescheids zur Rückübertragung eines im Zusammenhang mit einer Ausreise aus der ehemaligen DDR vormals veräußerten Grundstücks (…vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - NVwZ 2005, 1334 = juris Rn. 25 ff.; ebenso bereits BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 = juris Rn. 4).Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für Drittbeteiligungsfälle im Vermögensrecht mit seinem Beschluss vom 21. Januar 1999, auf die in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung vom 27. Juli 2005 (…vgl. a.a.O. juris Rn. 25 a.E.) rekurriert wird, ausdrücklich klargestellt (vgl. BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 = juris Rn. 8):.
- BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.
Der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (wie Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).Der reine Zeitablauf als solcher kann indes die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).
- BVerwG, 12.06.2024 - 6 C 11.22
Klagen von Postkunden gegen Briefporto verfristet
Der Zeitablauf allein führt allerdings noch nicht zur Verwirkung (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 …und vom 18. Juli 2019 - 6 B 18.19 - juris Rn. 14 m. w. N.). - BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
Ermessensbetätigung; Rücknahme Verwaltungsakt; Ablösebetrag; staatliche …
Aber der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19), und der Kläger hat sich auch in seinen Vorkehrungen oder Maßnahmen nicht derart eingerichtet, dass er allein wegen der späten Inanspruchnahme an Stelle der Gesellschaft, die er vertritt, Nachteile hat oder zu befürchten hat. - BVerwG, 12.06.2024 - 6 C 12.22
Klagen von Postkunden gegen Briefporto verfristet
Der Zeitablauf allein führt allerdings noch nicht zur Verwirkung (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 …und vom 18. Juli 2019 - 6 B 18.19 - juris Rn. 14 m. w. N.). - BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11
Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme; …
Die Vertrauensgrundlage kann sich auch daraus ergeben, dass ein Verhalten des Drittbetroffenen gegenüber der zuständigen Behörde darauf schließen lässt, er sei mit der ihm nachteiligen Entscheidung einverstanden oder werde jedenfalls dagegen keinen Rechtsbehelf einlegen (…Urteil vom 27. Juli 2005 a.a.O. S. 12; Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 S. 12). - VG Karlsruhe, 05.08.2008 - 11 K 4350/07
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des …
Es müssen zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, welche die verspätete Ausübung des streitigen Rechts treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 S. 1 ). - VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines …
- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05
Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen …
- VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
- BVerwG, 17.09.2004 - 8 B 33.04
Vorliegen einer Verwirkung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Hinblick …
- VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12
Entziehung der Fahrerlaubnis
- BVerwG, 10.12.2004 - 8 B 57.04
Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz - Anforderungen der Rüge …
- BVerwG, 17.09.2004 - 8 PKH 4.04
Vorliegen einer Verwirkung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Hinblick …
- BVerwG, 30.01.2006 - 3 B 146.05
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde gegen die Nichtzulässung einer …
- VG München, 26.06.2017 - M 21 K 16.5876
Verwirkung der Anfechtungsbefugnis gegenüber einer beamtenrechtlichen …
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