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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1989 - 8 B 117.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2504
BVerwG, 19.01.1989 - 8 B 117.88 (https://dejure.org/1989,2504)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1989 - 8 B 117.88 (https://dejure.org/1989,2504)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 8 B 117.88 (https://dejure.org/1989,2504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Oberflächenentwässerung - Gebührenberechnung - Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 577
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 8 B 117.88
    Nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts können zur Bestimmung des landesrechtlichen Begriffs des Vorteils, der durch die Möglichkeit zur Ableitung des Oberflächenwassers vermittelt wird, auch Gesichtspunkte der Benutzung (Art und Maß der Inanspruchnahme der Anlage) berücksichtigt werden, weil das Rechtsinstitut des wiederkehrenden Beitrags auch Elemente der Gebühr enthält (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 28.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 29 S. 3 ).

    Abgeleitet wird Oberflächenwasser in der Regel von der bebauten und befestigten Fläche eines Grundstücks, während es auf der unbebauten und unbefestigten Fläche regelmäßig versickert oder verdunstet" (Urteil vom 24. September 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 8 B 117.88
    Der Gleichheitssatz verlangt insoweit nur, daß der Maßstab einen einigermaßen sicheren Schluß auf den Umfang der Benutzung der Entwässerungsanlage zuläßt (vgl. Urteile vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33 [BVerwG 08.11.1968 - VII C 99/67] und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 ).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 8 B 117.88
    Der Gleichheitssatz verlangt insoweit nur, daß der Maßstab einen einigermaßen sicheren Schluß auf den Umfang der Benutzung der Entwässerungsanlage zuläßt (vgl. Urteile vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33 [BVerwG 08.11.1968 - VII C 99/67] und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung; …

    Eine weitere Differenzierung nach der Art der befestigten Flächen, d.h. nach Abflussfaktoren, ist nicht zwingend erforderlich, aber auch nicht ausgeschlossen (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14. März 2019 - 4 L 36/19 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22. September 2016 - 2 S 1450/14 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 15. Februar 1999 - 9 L 1269/97 - VG Schwerin, Urt. v. 11. Mai 2012 - 4 A 68/09 -, jeweils zit. nach JURIS;… Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 390, 598a, jeweils m.w.N.;… kritisch Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 759h aber wohl zu einem gröberen Maßstab, siehe auch Rdnr. 759b; vgl. weiter BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 1989 - 8 B 117.88 -, zit. nach JURIS zu einem solchen groben Maßstab).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 2/04

    Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Niederschlagswasser, …

    So ist auch für sogenannte wiederkehrende Beiträge, die Elemente der Gebühr und des Beitrags enthalten, eine pauschale Bemessung der Gebühr für die Oberflächenentwässerung nach der Grundstücksfläche (BVerwG, Urteil vom 24.09.1987 - 8 C 28.86 -, KStZ 1988, 11) bzw. nach dem Produkt der Grundstückflächen und Abflussbeiwerten (BVerwG, Beschluss vom 19.01.1989 - 8 B 117.88 -, KStZ 1989, 136) als rechtmäßig angesehen worden.

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 19.01.1989, aaO) auch eine Tiefenbegrenzung für Grundstücke in unbeplanten Gebieten als geeignetes Korrektiv angesehen, um eine unverhältnismäßige Beitragsbelastung übergroßer Grundstücke in unbeplanten Gebieten zu vermeiden.

  • VG Göttingen, 30.09.2026 - 3 A 28/24

    Abflussbeiwert; Niederschlagswasserbeseitigung; Neukalkulation; Schätzung; …

    Die Kommunen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen Maßstab, etwa durch Einführung von Abflussbeiwerten, zu verfeinern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1989 - 8 B 117.88 - juris, Rn. 5;… Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 - juris, Rn. 3f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 A 11344/20

    Wiederkehrende Beiträge für die Abgeltung der für die …

    - 8 B 117.88 -, juris Rn. 4; OVG RP, Urteile vom 30. Juni 1994 - 12 C 10515/92.OVG -, 3. April 1996 - 12 A 11396/95.OVG - und vom 5. März 1998 - 12 A 10315/97.OVG -, alle ESOVGRP, sowie Beschluss vom 8. Januar 2015 - 6 A 10856/14.OVG -).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung …

    In einer weiteren Entscheidung vom 19. Januar 1989 (- 8 B 117.88 -, KStZ 1989, 136) wird die Bemessung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung nach dem Produkt von Grundstücksflächen und Abflussbeiwerten, die den Grundflächenzahlen des § 17 Abs. 1 BauNVO entsprechen, als mit dem Gleichheitssatz vereinbar bewertet.
  • VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 619/15

    Heranziehung zu Anschlussbeitrag (Schmutz- und Niederschlagswasser)

    Gleiches gilt für den vom Beklagten ebenfalls zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.1989 (- 8 B 117.88 -, juris).
  • VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 159/15

    Richtiger Schuldner von Entwässerungsbeiträgen bei Eigentumswechsel; …

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass die Bemessung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung nach dem Produkt von Grundstücksfläche und Grundflächenzahl insoweit keinen rechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1989 - 8 B 117/88 -, NVwZ-RR 1989, 577; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 6 A 10856/14.OVG - Urteil vom 5. März 1998 - 12 A 10315/97.OVG - ; Urteil vom 3. April 1996 - 12 A 11396/95.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1991 - 12 A 11618/90

    Entfestigungsregelung; Ausschluß durch Satzung

    Bei der Berechnung des Beitrags ist die Beklagte zutreffend von dem in § 2 Abs. 2 ESA ausgewiesenen und rechtlich nicht zu beanstandendem Maßstab ausgegangen, wonach die Beitragshöhe anhand der mit Abschlußbeiwerten multiplizierten Grundstücksfläche bestimmt wird (vgl. dazu u. a. BVerwG Beschluß vom 19. Januar 1989 - 8 B 117/88 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.1998 - 2 S 39/98
    Diese Auffassung wird auch gestützt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den wiederkehrenden Beiträgen im rheinland-pfälzischen Abgabenrecht, in der es zwar für die Vorteilsbemessung auf Art und Maß der Inanspruchnahme der Anlage und das Regenwasseraufkommen abstellt, dies aber vor dem Hintergrund, daß der wiederkehrende Beitrag auch Elemente einer Gebühr enthalte (BVerwG, Urt. v. 24.9.1987, NVwZ 1988, 159 f, Beschl. v. 19.1.1989, KStZ 1989, 136).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 11429/91
    Dieser auf das Produkt von Grundstücksfläche und Abflußbeiwerten abstellende Maßstab entspricht in der in der Satzung umschriebenen Form für sich besehen den beitragsrechtlichen Anforderungen, die an derartige Regelungen zu stellen sind, weil dieser Maßstab - worauf es entscheidend ankommt - geeignet ist, in hinreichendem Umfang die Vorteilsmöglichkeit zu erfassen, die dem jeweils beitragspflichtigen Grundstück durch die Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenwasserbeseitigung vermittelt wird (vgl. unter anderem BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1989 - 8 B 117.88 - = KStZ 1989, 136).
  • BVerwG, 03.02.1992 - 8 B 119.91

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Erhebung von Beiträgen

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