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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2006 - 8 B 118.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16399
BVerwG, 22.03.2006 - 8 B 118.05 (https://dejure.org/2006,16399)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2006 - 8 B 118.05 (https://dejure.org/2006,16399)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2006 - 8 B 118.05 (https://dejure.org/2006,16399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Zweck der Ausschlussregelung in § 6 Abs. 6 a S. 2 Halbs. 5 des Gesetzes über die Regelung offener Vermögensfragen (VermG); Anforderungen an die "gundsätzlichen Bedeutung" der Rechtssache im Revisionszulassungsgrund aus § 132 Abs. 2 Nr. 1 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 6 Abs. 6 a Satz 2
    Bruchteilsrestitution; Verbindlichkeiten; Sparkassenforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 8.02

    Verfügungsberechtigung des Rechtsträgers; Rechtsträger; Gläubigerschutz im …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 8 B 118.05
    Rn. 4 Die Vorschrift dient dem Zweck, die Erfüllung von Forderungen privater Gläubiger des Verfügungsberechtigten zu sichern, bevor der Vermögensgegenstand zurückgegeben und damit die Haftungsmasse des Schuldners geschmälert wird (Beschluss vom 4. Februar 1998 - BVerwG 7 C 2.97 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 32 S. 70 ; Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 8.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 57 S. 106 ).
  • BVerwG, 04.02.1998 - 7 C 2.97

    Staatliche Verwaltung; Unternehmensrestitution; Verbindlichkeiten …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 8 B 118.05
    Rn. 4 Die Vorschrift dient dem Zweck, die Erfüllung von Forderungen privater Gläubiger des Verfügungsberechtigten zu sichern, bevor der Vermögensgegenstand zurückgegeben und damit die Haftungsmasse des Schuldners geschmälert wird (Beschluss vom 4. Februar 1998 - BVerwG 7 C 2.97 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 32 S. 70 ; Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 8.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 57 S. 106 ).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …

    Die Festsetzung des Ausgleichsbetrages soll die Gläubiger des Verfügungsberechtigten davor schützen, dass ihnen mit der Rückgabe des Vermögensgegenstandes an den Berechtigten Haftungsmasse entzogen wird, die bis dahin zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung stand (BVerwG…, Urteil vom 27. April 2006 - 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 Rn. 14; Beschluss vom 22. März 2006 - 8 B 118.05 - Buchholz § 6 VermG Nr. 66 Rn. 4).
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