Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der "Aufwandsteuer" - Unterschiedliche Behandlung von Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 28.08.1991 - 9 L 4597/91
- BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.). - BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 76.91
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -). - BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 77.91
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -). - BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.).
- OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 418/92
Automatenaufsteller; Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer; …
Für die ungleiche steuerliche Behandlung von Geldspielautomaten in Spielhallen und in Gaststätten besteht der sachliche Grund darin, daß die Spielhallen - auch im Interesse des Jugendschutzes - eingedämmt werden sollen; darin liegt ein zulässiger Nebenzweck der Vergnügungssteuer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9. 1991, 8 B 76.91 und 8 B 77.91; Beschl. v. 11.5.1992, 8 B 12.92).Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 11.5. 1992, aaO) hat ferner bereits entschieden, daß die Argumentation, die Obergrenzen der Spielverordnung ließen eine Erhöhung der Spielereinsätze nicht zu und die Kosten für den Unterhalt von Spielhallen könnten nicht mehr gesenkt werden, "offensichtlich fehlgeht".
- BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93
Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 -). - BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 142.93
Kalkulatorische Abwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Verstoß gegen …
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 140.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 E 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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| OVG Berlin, 31.03.1992 - 8 B 12.92 |
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- BVerwG, 05.06.1992 - 7 B 77.92
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