Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.2003 - 8 B 120.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Notwendigkeit der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Erbteilsankauf - Unwirksamkeit des Erwerbs durch Erbteilskaufvertrag eines Miterben auf Grund fehlender ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 07.02.2002 - 2 KO 474/01
- BVerwG, 11.02.2003 - 8 B 120.02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
Auszug aus BVerwG, 11.02.2003 - 8 B 120.02
Vor dem Hintergrund, dass die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG nur schuldrechtliche Wirkungen hat, und sich damit die Wirksamkeit einer Eigentumsverfügung "allein zivilrechtlich bestimmt" und selbst die bestandskräftige Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung nur ein schuldrechtliches Rückabwicklungsverhältnis begründet, hat dies das Erlöschen des Restitutionsanspruchs und dessen Umwandlung in einen Erlösauskehranspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG zur Folge (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20). - BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96
Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung - …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2003 - 8 B 120.02
Die Eigentümerstellung des gegenwärtigen Rechtsinhabers bleibt jedoch unberührt (vgl. Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - ZOV 1997, 423, 424).
- BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10
Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren
Die Rüge, dass das Verwaltungsgericht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 (BVerwG 8 B 120.02 ) abweiche und sich stattdessen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Dessau in dem Urteil vom 22. November 2005 (3 A 170/03) angeschlossen habe, wonach die Übertragung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden Vermögenswerts durch diese auf einen der Miterben keine restitutionsausschließende Verfügung über das Eigentum an dem Vermögenswert im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG darstelle, reiche dafür nicht aus.Rn. 7 Dessen ungeachtet hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 11. Februar 2003 (BVerwG 8 B 120.02 ) keinen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, dass in Erbteilskaufverträgen, die vor einer Rückübertragungsentscheidung bezüglich des restitutionsbehafteten Vermögenswerts von Miterben geschlossen werden, eine Verfügung im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG zu sehen ist, die einen Erlösauskehranspruch zur Folge hat.
- BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage; …
Ohne einen Rechtssatzwiderspruch herauszuarbeiten, rügt sie pauschal, dass das Verwaltungsgericht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 (BVerwG 8 B 120.02 ) abweiche und sich stattdessen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Dessau in dem Urteil vom 22. November 2005 (3 A 170/03) angeschlossen habe, wonach die Übertragung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden Vermögenswerts durch diese auf einen der Miterben keine restitutionsausschließende Verfügung über das Eigentum an dem Vermögenswert im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG darstelle.Rn. 10 Dessen ungeachtet hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 11. Februar 2003 (BVerwG 8 B 120.02 ) keinen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, dass in Erbteilskaufverträgen, die vor einer Rückübertragungsentscheidung bezüglich des restitutionsbehafteten Vermögenswerts von Miterben geschlossen werden, eine Verfügung im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG zu sehen ist, die einen Erlösauskehranspruch zur Folge hat.
- BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 30.10
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung sich widersprechender, …
Rn. 4 Eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 - BVerwG 8 B 120.02 - (n.v.) ist nicht dargelegt.Einen diesem Rechtssatz widersprechenden, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 - BVerwG 8 B 120.02 - tragenden Rechtssatz zu § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG zeigen beide Beschwerden nicht auf.
- BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 33.10
Entfallen des Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG durch eine wirksame …
Rn. 4 Eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 - BVerwG 8 B 120.02 - (n.v.) ist nicht dargelegt.Einen diesem Rechtssatz widersprechenden, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 - BVerwG 8 B 120.02 - tragenden Rechtssatz zu § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG zeigen beide Beschwerden nicht auf.
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