Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1990 - 8 B 129.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Zulassungsgrunds - Objektive Eignung von Räumen zum dauerhaften Bewohnen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83
Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis
Auszug aus BVerwG, 30.10.1990 - 8 B 129.90
Dementsprechend verlieren Räume ihre Eigenschaft als Wohnung, wenn sie - sei es durch bauliche Veränderungen, sei es durch Änderung ihrer Ausstattung oder Einrichtung - ihre objektive Eignung zum Dauerbewohnen eingebüßt haben oder wenn ihre Zweckbestimmung zur Dauerwohnnutzung etwa durch eine ausschließliche gewerbliche oder berufliche Nutzung der gesamten Wohnung aufgehoben wird (vgl. u.a. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 ).Die für den Erhalt der Wohnungseigenschaft außer der Eignung zum Dauerbewohnen erforderliche Zweckbestimmung von Räumen zur dauernden Wohnnutzung wird durch eine ausschließliche gewerbliche oder berufliche Nutzung der gesamten "Wohnung" aufgehoben, so daß die Einheit von Räumen ihre Eigenschaft als Wohnung im Rechtssinne verliert (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 43 f. m.weit.Nachw.).
Die vom Oberverwaltungsgericht festgestellte bauliche Beschaffenheit und Ausstattung der Räume ermöglicht es nämlich nicht, darin die zum dauernden Wohnen gehörenden Grundbedürfnisse zu befriedigen (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 41).
Von einer zweckentfremdungsrechtlich unschädlichen bloßen gewerblichen Mitbenutzung einer Wohnung (vgl. dazu u.a. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 41 f.) kann danach keine Rede sein.
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 101.83
Wohnungsrecht - Andere Wohnung - Steuerbegünstigung - Mindestausstattung
Auszug aus BVerwG, 30.10.1990 - 8 B 129.90
Die notwendige Eignung einer Wohnung, die dauernde Führung eines selbständigen Haushalts zu ermöglichen, ist ausschließlich nach objektiven Merkmalen zu beurteilen; auf die speziellen Wohninteressen eines einzelnen Mieters oder eines bestimmten Personenkreises kommt es insoweit nicht an (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ).Nach diesen Feststellungen konnten die von dem Kläger gemieteten Räume schon in Ermangelung der vom Wohnungsbegriff im Rechtssinne geforderten objektiven Eignung nicht mehr zum Dauerbewohnen bestimmt sein (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985, a.a.O. S. 7).
- BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 48.83
Rechtmäßigkeit von Auflagen in Zusammenhang mit einer erteilten …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1990 - 8 B 129.90
Danach sind unter "Wohnraum" im Sinne des revisiblen Wohnraumbegriffs des Zweckentfreradungsrechts (vgl. dazu u.a. Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 29 ) solche Räume zu verstehen, die objektiv geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt sind, auf Dauer bewohnt zu werden (vgl. u.a. Urteil vom 7. September 1984, a.a.O. S. 31 m.weit.Nachw.).
- VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16
Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für …
Rn. 34 Auch eine Mitbenutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken hebt die Wohnungseigenschaft nicht auf, solange die Wohnnutzung nicht aufgegeben wird (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG…, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 -, juris Rn. 13, 16; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 9. Januar 1991 - BVerwG 8 B 167.90 - jurion Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 -, juris Rn. 30; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000 - 4 UE 613/97 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 3 ObOWi 44.94 - juris, jeweils m.w.N.).Die wohnfremde Mitbenutzung war zweckentfremdungsrechtlich damit unschädlich (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG…, Urteil vom 15. November 1985, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, a.a.O.; BVerwG…, Beschluss vom 9. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 22. März 2000, a.a.O.; BayObLG…, Beschluss vom 25. Mai 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).
- VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 153.16
Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung
Rn. 31 Auch eine Mitbenutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken hebt die Wohnungseigenschaft nicht auf, solange die Wohnnutzung nicht aufgegeben wird (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG…, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 -, juris Rn. 13, 16; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 9. Januar 1991 - BVerwG 8 B 167.90 - jurion Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 -, juris Rn. 30; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000 - 4 UE 613/97 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 3 ObOWi 44.94 - juris, jeweils m.w.N.).Die wohnfremde Mitbenutzung war zweckentfremdungsrechtlich damit unschädlich (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG…, Urteil vom 15. November 1985, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, a.a.O.; BVerwG…, Beschluss vom 9. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 22. März 2000, a.a.O.; BayObLG…, Beschluss vom 25. Mai 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).
- VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 151.16
Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung
Rn. 33 Auch eine Mitbenutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken hebt die Wohnungseigenschaft nicht auf, solange die Wohnnutzung nicht aufgegeben wird (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG…, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 -, juris Rn. 13, 16; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 9. Januar 1991 - BVerwG 8 B 167.90 - jurion Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 -, juris Rn. 30; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000 - 4 UE 613/97 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 3 ObOWi 44.94 - juris, jeweils m.w.N.).Die wohnfremde Mitbenutzung war zweckentfremdungsrechtlich damit unschädlich (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG…, Urteil vom 15. November 1985, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, a.a.O.; BVerwG…, Beschluss vom 9. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 22. März 2000, a.a.O.; BayObLG…, Beschluss vom 25. Mai 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).
- VG München, 29.07.2015 - M 9 K 14.5596
Zweckentfremdung von Wohnraum
Ob im Einzelfall eine Wohnnutzung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts vorliegt, ist nach einem objektivierten Maßstab und nicht nach subjektiven Vorstellungen der Endnutzer oder des Überlassenden zu bestimmen (vgl. BVerwG, B.v. 30.10.1990 - 8 B 129/90 - juris Rn. 18). - BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02
Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit; …
c) Bei der Bewertung des Leerstandes im Bereich der Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt ist das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -) davon ausgegangen, dass sich die zweckentfremdungsrechtliche Eignung von Wohnraum, auf Dauer bewohnt zu werden, grundsätzlich nach objektiven Maßstäben richtet und ein Raum seine Wohnraumeigenschaft nicht schon dadurch verliert, dass er infolge besserer Alternativen am Wohnungsmarkt unattraktiv geworden ist. - OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 22.01
Wohnungsrecht - Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin?
Ob Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsrechts geeignet ist, auf Dauer bewohnt zu werden, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 - S. 2 des EA). - VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154
Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als …
Ob im Einzelfall eine Wohnnutzung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts vorliegt, ist nach einem objektivierten Maßstab und nicht nach subjektiven Vorstellungen etwa der Endnutzer oder des Überlassenden zu bestimmen (vgl. BVerwG, B.v. 30.10.1990 - 8 B 129/90 - juris Rn. 18). - OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 18.01
Bescheinigung eines Gemeinwohlinteresses an einer Zahnarztpraxis in einem …
Ob Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsrechts geeignet ist, auf Dauer bewohnt zu werden, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 - S. 2 des EA). - VG München, 05.02.2024 - M 8 K 22.2181
Anfechtungsklage, Zweckentfremdung von Wohnraum, Anordnung der Beendigung der …
Ob im Einzelfall eine Wohnnutzung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts vorliegt, ist nach einem objektivierten Maßstab und nicht nach subjektiven Vorstellungen etwa der Endnutzer oder des Überlassenden zu bestimmen (vgl. BVerwG, B.v. 30.10.1990 - 8 B 129/90 - juris Rn. 2;… OVG Berlin, B.v. 28.5.1993 - 5 S 24.93 - NVwZ 1994, 799, juris Rn. 7).Auf die subjektiven Vorstellungen und Bedürfnisse der Nutzer kommt es nicht an, der Begriff des Wohnens bestimmt sich nach objektiven Kriterien (vgl. BVerwG, B.v. 30.10.1990 - 8 B 129/90 - juris Rn. 2;… OVG Berlin, B.v. 28.5.1993 - 5 S 24.93 - NVwZ 1994, 799, juris Rn. 7).
- BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 256.02
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung; …
c) Bei der Bewertung des Leerstandes im Bereich der Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt ist das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -) davon ausgegangen, dass sich die zweckentfremdungsrechtliche Eignung von Wohnraum, auf Dauer bewohnt zu werden, grundsätzlich nach objektiven Maßstäben richtet und ein Raum seine Wohnraumeigenschaft nicht schon dadurch verliert, dass er infolge besserer Alternativen am Wohnungsmarkt unattraktiv geworden ist. - BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 257.02
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung; …
- BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 255.02
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung; …
- BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 254.02
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung; …
- VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 UE 613/97
Zweckentfremdungsverbot - zulässiger Umfang der Mitbenutzung von Wohnraum zu …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - 5 N 17.05
Erledigung eines Verwaltungsaktes zur Regelung der Zweckentfremdung von Wohnraum …
- OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 2 Ws (B) 191/01
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Mitbenutzung zu freiberuflichen Zwecken
- VG München, 20.06.2023 - M 8 S 23.1308
Eilrechtsschutz, Zweckentfremdung von Wohnraum, Überlassung als …
- VG Berlin, 10.05.2001 - 35 A 109.99
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bei Zweckentfremdung der Räume; Zulässigkeit …
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