Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Restitution eines Grundstücks bei Veräußerung durch eine Erbengemeinschaft; Erlösauskehr bei wirksamer Verfügung nach § 3 Abs. 4 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG); Gleichartigkeit des Vermögenswerts und des Restitutionsanspruchs; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 2; GKG § 13 Abs. 3
Erlösauskehranspruch; Konnexitätsgrundsatz; Restitutionsanspruch; Streitwert; Erbanteil - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 15.04.2003 - 6 K 203/02
- BVerwG, 13.10.2003 - 8 B 133.03
- BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG geht der Restitutionsanspruch unter und wandelt sich in einen Anspruch auf Erlösauskehr, wenn über das Eigentum an einem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 S. 25 ). - BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muss (vgl. dazu Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 26 , vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 S. 46 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ), setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, dass derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist. - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 ).
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96
Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muss (vgl. dazu Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 26 , vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 S. 46 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ), setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, dass derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist. - BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88
Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 ). - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 ). - BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02
Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige; …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Im Übrigen ist auch dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, dass es sich dabei um Leistungen des Erwerbers gehandelt haben soll, die über den vereinbarten Kaufpreis hinausgingen (vgl. zu diesem Erfordernis, Urteile vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 S. 62 und vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 - juris). - BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01
Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Im Übrigen ist auch dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, dass es sich dabei um Leistungen des Erwerbers gehandelt haben soll, die über den vereinbarten Kaufpreis hinausgingen (vgl. zu diesem Erfordernis, Urteile vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 S. 62 und vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 - juris). - BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95
Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13 S. 23 ) entschieden, dass bei Veräußerung eines Unternehmens im Wege des Anteilsverkaufs ein Restitutionsanspruch nicht bereits deswegen erlischt, weil er sich auf einen Vermögensgegenstand bezieht, der zu dem veräußerten Unternehmen gehört. - BVerwG, 02.08.1999 - 8 KSt 12.99
Streitwert; Restitutionsklage; Erbengemeinschaft; Erbanteil.
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03
Es trifft zwar zu, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der im Übrigen auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, mit denen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft Rückerstattungsansprüche an die Erbengemeinschaft geltend machen, der Streitwert nur entsprechend dem Erbanteil festzusetzen ist (Beschluss vom 2. August 1999 - BVerwG 8 KSt 12.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 105). - BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende …
- BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 76.03
Vereinbarkeit der Stichtagsregelung des Art. 3 Abs. 3 S. 1 …
- BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10
Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Januar 2004 - BVerwG 8 B 132.03 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 50) geht der Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG unter und verwandelt sich in einen Anspruch auf Erlösauskehr, wenn über das Eigentum an einem restitutionsbefangenen Gegenstand verfügt worden ist. - BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05
Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf vermögensrechtliche …
14 Der Beigeladene entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 63.96 (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 = VIZ 1998, 378) sowie dem Beschluss vom 29. Januar 2004 BVerwG 8 B 132.03 (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 50 = ZOV 2004, 96) zutreffend den abstrakten Rechtssatz, dass ein Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks nur dann erlischt und an seine Stelle der Anspruch auf Auskehr des Erlöses tritt (§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG), wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist. - BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage; …
Rn. 11 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Januar 2004 - BVerwG 8 B 132.03 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 50) geht der Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG unter und verwandelt sich in einen Anspruch auf Erlösauskehr, wenn über das Eigentum an einem restitutionsbefangenen Gegenstand verfügt worden ist. - BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung; …
- BVerwG, 29.12.2021 - 8 B 23.21
Erlösauskehranspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG gegen den Verfügungsberechtigten
Danach findet die Vorschrift nur Anwendung, wenn der Verfügungsberechtigte das Eigentum am Vermögenswert durch eine zivilrechtlich wirksame Veräußerung verloren hat (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 S. 27 und Beschluss vom 29. Januar 2004 - 8 B 132.03 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 50).
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