Rechtsprechung
| BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Steuerbegünstigung bei Vorhaltung einer Zweitwohnung für Zwecke der eigenen Erholung oder der Erholung Angehöriger - Zulässigkeit einer die Abweichung einer Entscheidung zur Zweitwohnungssteuersatzung von einer Entscheidung zur Kurabgabesatzung rügenden Divergenzrüge - ...
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 75/91
- BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich insbesondere - entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht aus der Tatsache, daß sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - (BVerwGE 58, 230 f.) eingehend mit Rechtsfragen der Zweitwohnungssteuer befaßt hat.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Juli 1979 a.a.O. S. 235 f. und Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - (Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6), vom 25. September 1991 - BVerwG 8 B 94.91 - und vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 8 B 130.91 - liegt eine reine Kapitalanlage dann nicht mehr vor, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum zwar nicht für eigene Erholungszwecke benutzt sie aber unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Zweitwohnung für seine eigene Erholung oder die seiner Angehörigen vorhält.
- BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 74.90
Steuerrechtliche Voraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - (Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6 S. 9) ab.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 26. Juli 1979 a.a.O. S. 235 f. und Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - (Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6), vom 25. September 1991 - BVerwG 8 B 94.91 - und vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 8 B 130.91 - liegt eine reine Kapitalanlage dann nicht mehr vor, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum zwar nicht für eigene Erholungszwecke benutzt sie aber unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Zweitwohnung für seine eigene Erholung oder die seiner Angehörigen vorhält.
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Im Gegenteil sind durch diese Entscheidung und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325 f.) die von der Klägerin als klärungsbedürftig bezeichneten Rechtsfragen geklärt.
- BFH, 05.05.1988 - III R 41/85
Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Das demgegenüber von der Beschwerde angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1988 - III R 41/85 - (BFHE 153, 374 ) ist zu § 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz ergangen und gibt für die Beurteilung der Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten nichts her. - BVerwG, 25.10.1991 - 8 B 130.91
Zweitwohnungssteuer für eine lediglich als Kapitalanlage dienende Zweitwohnung - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 26. Juli 1979 a.a.O. S. 235 f. und Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - (Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6), vom 25. September 1991 - BVerwG 8 B 94.91 - und vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 8 B 130.91 - liegt eine reine Kapitalanlage dann nicht mehr vor, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum zwar nicht für eigene Erholungszwecke benutzt sie aber unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Zweitwohnung für seine eigene Erholung oder die seiner Angehörigen vorhält. - BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 126.75
Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Die Klägerin übersieht zunächst, daß der von ihr angeführte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1976 - BVerwG VII B 126.75 - (Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 3 S. 3 f.) sich mit der Kurabgabe, nicht aber der Zweitwohnungssteuer der Beklagten befaßt. - BVerwG, 25.09.1991 - 8 B 94.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 26. Juli 1979 a.a.O. S. 235 f. und Beschlüsse vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 74.90 - (Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 6), vom 25. September 1991 - BVerwG 8 B 94.91 - und vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 8 B 130.91 - liegt eine reine Kapitalanlage dann nicht mehr vor, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum zwar nicht für eigene Erholungszwecke benutzt sie aber unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Zweitwohnung für seine eigene Erholung oder die seiner Angehörigen vorhält.
- OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09 Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum auch - wenngleich nur kurzzeitig - genutzt hat (BVerwG v. 31.10.1990 - 8 B 74.90 -, Buchholz 401.61;… Senatsurt. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NVwZ-RR 2000, 634, Urt. v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 -, Die Gemeinde 2002, 156), zumal schon das bloße Vorhalten für den persönlichen Bedarf den Steuertatbestand erfüllt (BVerwG v. 20.03.1992 - 8 B 132.91 - Senatsurt. v. 25.07.1991 - 2 L 75/91 - Urt. v. 05.04.2000 - 2 L 74/99 -).
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