Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung von Eigentum - Enteignungsverbot für "Doppelstaatler" - Verbot der Enteignung ausländischer Vermögenswerte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Rückübertragung von Grundbesitz und Kunstgegenständen im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt rechtskräftig abgewiesen
- nomos.de
, S. 28 (Kurzinformation)
Keine Rückgabe von Grundbesitz an Prinz Ernst August von Hannover
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.10.1999 - 29 A 88.98
- VG Magdeburg, 07.03.2000 - A 5 K 284/98
- OVG Berlin, 30.03.2000 - 8 N 81.99
- BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00
Im Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - (BVerwGE 104, 84 ) hat das Bundesverwaltungsgericht sich ausdrücklich mit dieser Proklamation befaßt und ausgeführt, sie sei, "bezogen auf den speziellen Fall der Staatsangehörigen von Ländern, die seinerzeit den Vereinten Nationen angehörten, in der Frage der 'Doppelstaatler' ebensowenig eindeutig wie die grundlegende Regelung in Abschnitt III Nr. 9 über den Schutz des Eigentums 'nichtdeutscher Bürger'".Das Bundesverwaltungsgericht hat die einschlägigen Verlautbarungen der Alliierten mehrfach umfassend gewürdigt und hat ihnen mit der gebotenen Eindeutigkeit kein Enteignungsverbot entnehmen können, das sich auf deutsche Staatsangehörige erstreckte, soweit sie zusätzlich eine - gleich welche - ausländische Staatsangehörigkeit besaßen (vgl. Urteile vom 13. Februar 1997, a.a.O., und vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 ;… zur Nichterfassung Staatenloser vgl. Urteil vom 24. Mai 2000, a.a.O., Abdruck S. 7 f.).
- BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 15.99
Offene Vermögensfragen - Bodenreformenteignung; Enteignung eines Staatenlosen; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00
Damit begründet auch dieser Umstand keinen Klärungsbedarf, zumal die Proklamation Nr. 2 - ein entsprechendes eindeutiges Enteignungsverbot unterstellt - allein nicht geeignet wäre, den Zurechnungszusammenhang zur sowjetischen Besatzungsmacht zu unterbrechen; denn maßgeblich sind insoweit allein Willensäußerungen der sowjetischen Behörden selbst und ihre Praxis (vgl. Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - Abdruck S. 8).Das Bundesverwaltungsgericht hat die einschlägigen Verlautbarungen der Alliierten mehrfach umfassend gewürdigt und hat ihnen mit der gebotenen Eindeutigkeit kein Enteignungsverbot entnehmen können, das sich auf deutsche Staatsangehörige erstreckte, soweit sie zusätzlich eine - gleich welche - ausländische Staatsangehörigkeit besaßen (…vgl. Urteile vom 13. Februar 1997, a.a.O., und vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 ; zur Nichterfassung Staatenloser vgl. Urteil vom 24. Mai 2000, a.a.O., Abdruck S. 7 f.).
- BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 41.95
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei besatzungshoheitlicher …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00
Das Bundesverwaltungsgericht hat die einschlägigen Verlautbarungen der Alliierten mehrfach umfassend gewürdigt und hat ihnen mit der gebotenen Eindeutigkeit kein Enteignungsverbot entnehmen können, das sich auf deutsche Staatsangehörige erstreckte, soweit sie zusätzlich eine - gleich welche - ausländische Staatsangehörigkeit besaßen (…vgl. Urteile vom 13. Februar 1997, a.a.O., und vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 ;… zur Nichterfassung Staatenloser vgl. Urteil vom 24. Mai 2000, a.a.O., Abdruck S. 7 f.). - BVerwG, 13.06.2000 - 8 B 128.00
Verbot einer besatzungshoheitlichen Enteignung für Grundstücke ausländischer …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00
Das Enteignungsverbot galt danach nur für solche Personen, "die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen" (Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - Abdruck S. 5, und vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 -, Abdruck S. 3). - BVerwG, 03.08.1999 - 7 B 70.99
Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00
Das Enteignungsverbot galt danach nur für solche Personen, "die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen" (Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - Abdruck S. 5, und vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 -, Abdruck S. 3).
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2000 - BVerwG 8 B 134/00 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 7. März 2000 - A 5 K 284/98 -, c) mittelbar § 1 Abs. 8 Buchstabe a Vermögensgesetz . - BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Voraussetzungen der Durchbrechung eines zuvor ausgesprochenen generellen …
Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (…vgl. Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9; vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 - vom 25. Juli 2000 - BVerwG 8 B 134.00 - …und vom 26. Juli 2005 - BVerwG 8 B 43.05 - juris Rn. 5). - BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 44.05
Bestehen eines individuellen Enteignungsverbotes auf Grund englischer …
Das Enteignungsverbot galt danach nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (…Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9, vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 - und vom 25. Juli 2000 - BVerwG 8 B 134.00 - die gegen den letzten Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen - BVerfG, a.a.O.). - BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung …
Das Enteignungsverbot galt danach nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (…Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9, vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 - und vom 25. Juli 2000 - BVerwG 8 B 134.00 - die gegen den letzten Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen - BVerfG, a.a.O.).
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