Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15 (8 B 69.14) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kenntnisnahme der Ausführungen der Beteiligten durch das Gericht als Anspruch auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kenntnisnahme der Ausführungen der Beteiligten durch das Gericht als Anspruch auf rechtliches Gehör
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15
Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Sachvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 29. November 1985 - 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 und vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15
Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Sachvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 29. November 1985 - 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 und vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz
Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15
Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Sachvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 29. November 1985 - 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 und vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 24.01
Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15
Nach dieser Rechtsauffassung fehlt das Feststellungsinteresse nicht, weil die verwaltungsgerichtliche Prüfung des § 44 VwVfG an die zivilgerichtliche Beurteilung gebunden wäre, sondern vielmehr, weil eine verwaltungsgerichtliche Nichtigerklärung des Ablehnungsbescheides die Rechtsposition des Klägers nicht verbessern kann, solange die rechtskräftige Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs im dafür einschlägigen Zivilrechtsweg (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 8 B 24.01 - Buchholz 428 § 13 VermG Nr. 2 LS) im Verhältnis des Klägers zu den beiden übrigen Verfahrensbeteiligten Bestand hat. - BVerwG, 03.06.2015 - 8 B 69.14
Geltendmachung des Anspruchs auf Erstattung eines Mietausfallschadens durch …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15
Die Anhörungsrüge des Klägers vom 6. Juli 2015 gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2015 - 8 B 69.14 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 17.08.2016 - 8 KSt 1.16
Streitwertbemessung in Fällen einer Entscheidung über einen Geldleistungs- oder …
Die Erhebung der zwischenzeitlich mit Beschluss vom 8. Juni 2016 - 8 B 14.15 - zurückgewiesenen Anhörungsrüge schob den Eintritt der Rechtskraft nicht auf. - VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
Missbrauch des Ablehnungsrechts und erfolglose Anhörungsrüge
Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Sachvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (BVerwG, B.v. 8.6.2016 - 8 B 14.15 - juris Rn. 2 m.w.N.;… vgl. auch BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45). - VGH Bayern, 26.10.2016 - 9 NE 16.1860
Erfolglose Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…vgl. BVerfG, B. v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45; BVerwG, B. v. 8.6.2016 - 8 B 14.15 - juris Rn. 2 m. w. N.). - VGH Bayern, 22.07.2016 - 9 CS 16.905
Erfolglose Anhörungsrüge
Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Sachvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (BVerwG, B. v. 8.6.2016 - 8 B 14/15 - juris Rn. 2 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, B. v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45). - VGH Bayern, 24.11.2016 - 9 ZB 16.1846
Zum Umfang des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen …
Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…vgl. BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45; BVerwG, B.v. 8.6.2016 - 8 B 14.15 - juris Rn. 2 m. w. N.).
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