Rechtsprechung
| BVerwG, 01.08.2000 - 8 B 144.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ansprüche wegen einer entschädigungslosen Enteignung - Vorliegen einer diskriminierenden geringeren Entschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 23.02.2000 - 6 K 618/96
- BVerwG, 01.08.2000 - 8 B 144.00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
Recht der Offenen Vermögensfragen
Auszug aus BVerwG, 01.08.2000 - 8 B 144.00
Im Übrigen bedarf es keiner Klärung mehr, dass die hier durchgeführte Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR auf keinen Fall als schädigende Maßnahme gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG anzusehen wäre (vgl. Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 S. 1 ).Soweit in diesem Zusammenhang generelle, über den Einzelfall hinausreichende Aussagen möglich sind, hat das Bundesverwaltungsgericht dies im Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (…a.a.O.) formuliert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (…a.a.O.) ersichtlich auf eine Vielzahl von Ereignissen und die daraus abzuleitende Entwicklung hingewiesen.
Die Beschwerde hat auch nicht dargetan, dass das angefochtene Urteil im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (…a.a.O.) abweicht.
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße …
Für die Zeit vor dem 26. Januar 1990 kann die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes über die Beteiligung und Bekanntgabe der Inanspruchnahmebescheide als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Falles beantwortet werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. August 2000 - BVerwG 8 B 144.00 - …und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - a.a.O.). - BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR; …
Für die Zeit davor ist die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes über die Beteiligung der Eigentümer und die Bekanntgabe der Inanspruchnahmebescheide als "manipulativ" zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Falles zu beantworten (Beschluss vom 1. August 2000 - BVerwG 8 B 144.00 - n.v.; die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen ).
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