Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde des Klägers über die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich die örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrersatzämter für die Einberufung von Wehrpflichtigen ändert
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65
Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83
Der Antrag der Beklagten, die vom Verwaltungsgericht angeordnete, bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides bestehende (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [306 f.]) aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu beseitigen (§ 80 Abs. 6 VwGO), für den die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gegeben ist (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1969 - BVerwG VIII B 94.69 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 5 S. 5), ist unbegründet. - BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78
Unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83
Es bedarf daher einer Interessenabwägung (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 [5]), die zugunsten des Klägers ausfällt. - BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81
Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83
Ein Revisionsverfahren kann - wie der Beschwerdeschriftzu entnehmen ist - dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen sich die örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrersatzämter für die Einberufung von Wehrpflichtigen ändert (vgl. dazu Urteil vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 [2]). - BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 94.69
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83
Der Antrag der Beklagten, die vom Verwaltungsgericht angeordnete, bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides bestehende (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [306 f.]) aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu beseitigen (§ 80 Abs. 6 VwGO), für den die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gegeben ist (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1969 - BVerwG VIII B 94.69 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 5 S. 5), ist unbegründet.
- BVerwG, 24.09.1986 - 8 C 83.86
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage
Die mit Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 30. September 1985 angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid wirkt - vorbehaltlich einer Änderung oder Aufhebung des Anordnungsbeschlusses nach § 80 Abs. 6 VwGO - bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 124/65] und Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 8 B 150.83 - amtl. Umdruck S. 3). - BVerwG, 24.09.1986 - 8 B 111.86
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Angesichts der gerichtlich angeordneten Vollzugsaussetzung, die - vorbehaltlich einer Änderung oder Aufhebung des Anordnungsbeschlusses nach § 80 Abs. 6 VwGO - bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides wirkt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 124/65] und Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 8 B 150.83 amtl. Umdruck S. 3), war der Erlaß einer erneuten Dienstantrittsanordnung unzulässig.
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