Rechtsprechung
| BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 01.09.1987 - 4 B 14.86
- BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
"Die Mitwirkungspflicht fordert u.a. von den Beteiligten, Beweisanträge nur zu bestimmten, substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen" (Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 1 )."Sogenannte Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, daß im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen in aller Regel dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen" (Beschluß vom 29. Juli 1980 a.a.O. m.weit.Nachw.).
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 60/85
Bemessung des Gewerberaumanteils bei einem Mischmietverhältnis
Auszug aus BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
Das gilt auch, falls das Berufungsurteil, wie die Beschwerde geltend macht, von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1986 - VIII ZR 60/85 - (Grundeigentum 1986, 697) abweichen sollte. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
Denn es ist nicht zu erwarten, daß die Entscheidung geeignet sein könnte, in dem von den Klägern erstrebten Revisionsverfahren die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
Denn es ist nicht zu erwarten, daß die Entscheidung geeignet sein könnte, in dem von den Klägern erstrebten Revisionsverfahren die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 23.11.1979 - 8 B 60.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mieterhöhung wegen …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich sichert bereits das Berufungsverfahren die Rechtseinheit (Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 ). - BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 93.83
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Wertverbesserungszuschlags wegen der Erfüllung …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von dem dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1986 - BVerwG 8 C 93.83 - (Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 11) zugelassen werden.
- BVerwG, 10.07.1991 - 4 B 106.91
Abwägung im Rahmen der Erforderlichkeit - Wirtschaftliche Gesichtspunkte des …
Dennoch ist von demjenigen, der das Gericht zu einer gezielten Beweiserhebung veranlassen will, die Darlegung zu verlangen, daß seinem Beweisbegehren ein substantieller Kern zugrunde liegen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9; Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87]; Beschluß vom 4. Februar 1988 - BVerwG 8 B 156.87 - unveröffentl.; vgl. ferner BVerwG, Beschluß.
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