Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 156.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 30.03.1993 - Bf VI 51/89
- BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 156.93
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 156.93
Denn ob eine Straße in diesem Sinne eine vorhandene Erschließungsanlage ist, bestimmt sich nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Anliegerbeitragsrecht und damit nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. statt vieler Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 [BVerwG 09.03.1990 - 8 C 76/88]). - BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 156.93
Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 9. Dezember 1988 - BVerwG 8 C 72.87 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 23 S. 1 ) ist bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren, daß die Gemeinde die materielle Beweislast für alle Tatsachen trägt, die im Zusammenhang damit stehen, ob der Ausbauzustand einer Straße vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (nicht) eine ihren erkennbar gewordenen Ausbauabsichten entsprechende erstmalige Herstellung darstellte. - BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78
Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 156.93
Die Rüge, der Sachverhalt sei durch das Berufungsgericht nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, kann aber nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 f.).
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts
Die Beweislast für alle Tatsachen, die im Zusammenhang damit stehen, ob der Ausbauzustand einer Straße vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (nicht) eine ihren erkennbar gewordenen Ausbauabsichten entsprechende erstmalige Herstellung darstellte, trägt die Gemeinde (BVerwG, Beschl. v. 15.9.1993, 8 B 156.93, KStZ 1994, 154, juris Rn. 2;… Driehaus/Raden, a.a.O., § 2 Rn. 47). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1725/00
Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer …
Rn. 79 Urteile vom 26. Januar 1979 - 4 C 52.76 - , KStZ 1979, 190, und vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 - , DVBl 1989, 420, sowie Beschluss vom 15. September 1993 - 8 B 156.93 - , KStZ 1994, 154,. - VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige …
Es ist nämlich Sache des Anliegers darzutun, dass (unter Geltung alten Rechts) überhaupt schon eine funktionstüchtige, zur Erschließung der anliegenden Grundstücke geeignete Straße vorhanden war; hierfür trifft - anders als bei sogenannten Rechtstatsachen, die allein in die Sphäre der Gemeinde fallen (zum Beispiel die Programmgemäßheit und die Einschätzung der Tauglichkeit des Ausbauzustandes der Straße durch die Gemeinde) - die Beweislast den Anlieger, da der tatsächliche Straßenzustand ihm in aller Regel nicht weniger gut bekannt ist als der Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1993 - 8 B 156.93 - juris, Rn. 2, …sowie Urteile vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 - juris, Rn. 17, …und vom 26. Januar 1979 - 4 C 52.76 - juris, Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 6. November 2018 - 15 A 2671/15 - juris, Rn. 62).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 15 A 2671/15
Anforderungen an die Berechnung eines Erschließungsbeitrags für einen …
Rn. 65 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1993 - 8 B 156.93 -, juris Rn. 2; Urteile vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 -, juris Rn. 17, und vom 26. Januar 1979 - 4 C 52.76 - , juris Rn. 14; OVG NRW, Urteile vom 23. November 2001 - 3 A 1725/00 -, juris Rn. 31, und vom 24. März 1999 - 3 A 2130/94 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 14. April 1993 - 3 A 1114/89 - , OVG RSE § 180 BBauG/§ 242 BauGB Vorhandene Erschließungsanlage; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 2 Rn. 35. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 3 A 2735/94
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer …
Rn. 58 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1976, a.a.O., S. 341; Urteil vom 9. Dezember 1988, a.a.O., S. 13; Beschluß vom 15. September 1993 - 8 B 156.93 -, KStZ 1994, 154. - VGH Bayern, 09.08.2016 - 6 CS 16.1032
Anwendung der Vorschriften zum Straßenausbaubeitragsrecht
Rn. 11 Für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die Antragsgegnerin, die hierfür die materielle Beweislast trägt (BVerwG, B. v. 15.9.1993 - 8 B 156.93 - KStZ 1994, 154 f.), nichts vorgetragen oder vorgelegt, was auf eine beachtliche Änderung der Bebauung hindeuten könnte. - VGH Bayern, 09.08.2016 - 6 CS 16.1034
Kein Straßenausbaubeitrag für historische Straße
Rn. 11 Für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die Antragsgegnerin, die hierfür die materielle Beweislast trägt (BVerwG, B. v. 15.9.1993 - 8 B 156.93 - KStZ 1994, 154 f.), nichts vorgetragen oder vorgelegt, was auf eine beachtliche Änderung der Bebauung hindeuten könnte. - VGH Bayern, 09.08.2016 - 6 CS 16.1033
Verhältnis von Straßenausbaubeitragsrecht und Erschließungsbeitragsrecht
Rn. 11 Für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die Antragsgegnerin, die hierfür die materielle Beweislast trägt (BVerwG, B. v. 15.9.1993 - 8 B 156.93 - KStZ 1994, 154 f.), nichts vorgetragen oder vorgelegt, was auf eine beachtliche Änderung der Bebauung hindeuten könnte.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 23.02.1994 - 8 B 156.93 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.09.1993 - 11 A 242.93
- OVG Berlin, 23.02.1994 - 8 B 156.93
- BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
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