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| VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17 |
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Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frankfurter Buchmesse
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Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich Frankfurter Buchmesse
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 13.07.2017 - 7 L 4443/1
- VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VG Frankfurt/Main, 12.07.2017 - 7 L 4443/17
Sonntagsöffnung der Ladengschäfte in der Frankfurter Innenstadt scheitert
Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2017 - 7 L 4443/17.F - abzuändern und den Antrag abzulehnen.Zumindest müsse der Antragsgegnerin die Möglichkeit gegeben werden - wie sie den Antragstellern im Verfahren 7 L 4443/17.
- BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17
Die Antragsgegnerin bezieht sich hier auf die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der zitierten Entscheidung geäußerten Zweifel an der Erforderlichkeit der vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. November 2015 (-BVerwG 8 CN 2.14 - juris) vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung der Anforderungen an den Sonn- und Feiertagsschutz. - VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17
Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende …
Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17
Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 13. März 2017 - 6 S 309/17 - juris) verweist und sich dessen Beschlussgründe zu eigen macht, mangelt es ebenfalls an einer hinreichenden Darlegung der Beschwerdegründe. - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02
Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17
Hierfür reichen bloß pauschale oder formelhafte Rügen nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - juris Rdnr. 5 und 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 1 B 1442/15
Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Rahmen einer dienstlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17
Der Beschwerdeführer muss nicht nur die Punkte bezeichnen, in denen der Beschluss angegriffen werden soll, sondern auch angeben, aus welchen Gründen er die angefochtene Entscheidung in diesen Punkten für unrichtig hält, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus seiner Einschätzung nach ergeben und was richtigerweise zu gelten hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2016 - 1 B 1442/15 - juris Rdnr. 5).
- VerfG Brandenburg, 18.11.2022 - VfGBbg 64/21
Biosphärenreservat; Beseitigungs- und Untersagungsverfügung; Schutzzone; …
Hierfür muss der Beschwerdeführer darlegen, welche tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts er in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält; er hat substantiiert auszuführen, weshalb die Überlegungen des Verwaltungsgerichts falsch sind, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat (vgl. z. B. Hessischer VGH, Beschluss vom 21. August 2017 - 8 B 1577/17 -, Rn. 22 f., juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 10 ME 198/18 -, Rn. 7, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23. September 2019 - 1 B 1428/18 -, Rn. 3, juris; Kaufmann, in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 62. Edition, Stand: 01. Januar 2020).
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