Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 158.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer (vollziehbaren) Tauglichkeitsfeststellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.07.1990 - I/1 E 2022/89
- BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 158.90
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 96.85
Zivildienst - Tauglichkeitsbescheid
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 158.90
In seinem Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - (Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 2 S. 1 ) hat der Senat dargelegt, daß für die Frage der Notwendigkeit einer (vollziehbaren) Tauglichkeitsfeststellung auf der Grundlage des § 39 Abs. 1 Nr. 1 ZDG nicht der Zeitpunkt des Erlasses des Einberufungsbescheides, sondern der festgesetzte Gestellungszeitpunkt maßgebend ist. - BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 163.81
Anforderungen an die ärztliche Untersuchung vor der Einberufung eines …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 158.90
Diese Voraussetzungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 163.81 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 1 S. 1 ) und bedürfen daher keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren.
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89
Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der …
Da für die Frage der Notwendigkeit einer (vollziehbaren) Tauglichkeitsfeststellung der festgesetzte Gestellungszeitpunkt maßgebend ist (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 2 S. 1 ), ist grundsätzlich ein bis zu diesem Zeitpunkt gestellter begründeter Untersuchungsantrag des Wehrpflichtigen zu berücksichtigen (zum Vorliegen von "Anhaltspunkten" vgl. Beschluß vom 26. Februar 1991 - BVerwG 8 B 158.90 - n.v.). - VG Saarlouis, 14.05.2008 - 2 L 426/08
Einberufung zum Zivildienst; Antrag auf Nachuntersuchung bei mehr als 2 Jahre …
Rn. 11 vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1991 - 8 B 158/90 -, juris,.
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