Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung hinsichtlich Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen Betrieb; Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen bzgl. der Lärmsituation und Schadstoffsituation im Bereich der im Umfeld der Trasse der planfestgestellten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung hinsichtlich Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen Betrieb; Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen bzgl. der Lärmsituation und Schadstoffsituation im Bereich der im Umfeld der Trasse der planfestgestellten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.70
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (30)
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08
Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Deshalb kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig bei einer Landinanspruchnahme bis zu diesem Anhaltswert ohne Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung des in Rede stehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs nicht eintritt (BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 27; vgl. auch BayVGH, U.v. 24.5.2005 - 8 N 04.3217 - VGHE 58, 155/164 m.w.N).Bei Betrieben, die ohnehin nicht lebensfähig sind (den Eingriff durch das Vorhaben hinweggedacht), ist eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung regelmäßig zu verneinen (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 28 m.w.N.).
Gleichzeitig geht die nach der sachverständigen Begutachtung bestehende eingeschränkte Existenzfähigkeit des klägerischen Betriebs bis zum Rentenalter des Klägers, der im Sinne der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "von seiner Hände Arbeit" lebt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 28), durch den vorhabenbedingten Flächenverlust nicht verloren (…Gutachten Dipl.-Ing. H ... T ... vom 4.8.2011, S. 15).
- BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (…vgl. nur BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 182 m.w.N.; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 312, bestätigt durch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 - NVwZ 2012, 1314).Die Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (vgl. nur BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 59 m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, U.v. 23.8.2012 - 8 B 11.1608 - juris Rn. 76 m.w.N.).
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn die Planfeststellungsbehörde bei der Alternativenprüfung in einer ersten Stufe diejenigen Varianten ausscheidet, die nicht näher zu untersuchen sind, weil sie bereits nach einer Grobanalyse nicht geeignet sind, die Planungsziele in zumutbarer Weise zu erfüllen (vgl. nur BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 u.a. - NVwZ 2012, 1314 Rn. 128 m.w.N).
- VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Unbeschadet dessen behielte das planerische Ziel, die Ortsdurchfahrt von M ... vom Durchgangsverkehr zu entlasten, sogar bei niedrigeren als den in der Verkehrsprognose ermittelten und auch von Klägerseite erwarteten Belastungswerten sein planrechtfertigendes Gewicht (…vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2011 - 9 A 14.10 - NVwZ 2012, 180/181 Rn. 15; BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 41).Im Ergebnis ist ein Staatsstraßenbauvorhaben wie das planfestgestellte, das sich nach dem 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern vom 11. Oktober 2011 ohnedies bereits in der Dringlichkeitsstufe "1 R" befindet, zu beurteilen, als wäre es im Ausbauplan in der Dringlichkeitsstufe "1" eingestuft (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 42).
Nach den insoweit für den Senat plausiblen Darlegungen des ersten Bürgermeisters der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung (vgl. Niederschrift, S. 5) ist für das planfestgestellte Vorhaben ein Fördersatz in Höhe von 72% zu erwarten (vgl. auch BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 46: Regelförderung in Höhe von etwa 75%).
- BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Auch aus der vom Klägervertreter (vgl. Niederschrift, S. 6) in diesem Zusammenhang konkret benannten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226) ergibt sich nichts anderes.Diese Vorgehensweise der Planfeststellungsbehörde steht im Übrigen auch in Einklang mit der von Klägerseite auch insoweit ausdrücklich angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Pflicht zur Überprüfung des Variantenvergleichs "so weit gehen" könne, auch die Frage nach der Nullvariante nicht auszusparen (BVerwG, U.v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 62 m.w.N.).
- BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10
Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Wird die betriebliche Existenz durch ein Vorhaben weder vernichtet noch gefährdet, kann sich die Planfeststellungsbehörde jedoch grundsätzlich damit begnügen, den Eigentümer auf das nachfolgende Enteignungsverfahren zu verweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 9 A 9.10 - juris Rn. 28 m.w.N.).Die insoweit von Klägerseite geübte Kritik, die sich im Übrigen nicht in substanziierter Art und Weise auf etwaige falsche tatsächliche Annahmen des Gutachters oder methodische Fehlleistungen bei der Begutachtung, sondern im Wesentlichen auf eine unterbliebene Befragung des Klägers durch den landwirtschaftlichen Gutachter bezieht, geht schon insoweit ins Leere, als sich der Kläger diesbezüglich entgegen halten lassen muss, seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt zu haben (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 9 A 9.10 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Erst wenn bei einem Vorhaben aufgrund der Vorprüfung nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen entstanden ist, kann dieser Verdacht nur durch eine schlüssige naturschutzfachliche Argumentation ausgeräumt werden, mit der ein Gegenbeweis geführt wird (…vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2007 - 4 BN 46.07 - NVwZ 2008, 210 Rn. 11; U.v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 62).Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbstständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht dagegen nicht berücksichtigt zu werden (BVerwG, U.v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143).
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. nur BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 182 m.w.N.;… vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 312, bestätigt durch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 - NVwZ 2012, 1314).Rn. 28 2.1.2 Die Planrechtfertigung für das streitgegenständliche Vorhaben entfällt vorliegend schließlich auch nicht ausnahmsweise deshalb, weil dem Ausbauvorhaben bei vorausschauender Beurteilung durch die Planfeststellungsbehörde unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstünden (vgl. zu diesem Prüfungsgesichtspunkt im Rahmen der Planrechtfertigung BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 200 m.w.N.).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Die hierin liegende Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr gerade ein wesentliches Element der der Planfeststellungsbehörde durch den Gesetzgeber eingeräumten planerischen Gestaltungsfreiheit und als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. nur BVerwG, U.v. 13.10.2011 - 4 A 4001.10 - NVwZ 2012, 432 Rn. 45 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 14.2.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56/64). - BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11
Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Rn. 34 Von einer Alternative kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine Variante auf ein anderes Projekt hinausläuft (vgl. etwa BVerwG, U.v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 70). - BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10
Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Die hierin liegende Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr gerade ein wesentliches Element der der Planfeststellungsbehörde durch den Gesetzgeber eingeräumten planerischen Gestaltungsfreiheit und als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. nur BVerwG, U.v. 13.10.2011 - 4 A 4001.10 - NVwZ 2012, 432 Rn. 45 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 14.2.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56/64). - BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; …
- BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04
Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist; …
- BVerwG, 28.01.2009 - 7 B 45.08
Wasserrechtliche Planfeststellung; Eingriff in Natur und Landschaft; …
- BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06
Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung; …
- VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
Normenkontrolle, isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan, Festsetzung der …
- BVerwG, 30.10.2013 - 9 B 18.13
Gesetzliche Bedarfsfeststellung und die hieraus folgenden Bindungen für das …
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main …
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10
Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss; …
- BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12
Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund
- BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung; …
- VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608
BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist …
- BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 29.08
Autobahn A 94 darf im Abschnitt Forstinning-Pastetten gebaut werden
- VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2159
Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Eigentümerklage
- BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- BVerwG, 18.12.1998 - 4 A 10.97
Bundesverwaltungsgericht weist weitere Klage gegen Ostsee-Autobahn ab
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2026 - 8 C 10792/25
Rechtsmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der B 42 und Anlegung …
Rn. 92 Im Hinblick auf mögliche existenzvernichtende Auswirkungen planfestgestellter Vorhaben im Rahmen der Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde gilt das Folgende: Macht ein von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffener geltend, durch das Vorhaben werde sein Betrieb in seiner Existenz gefährdet oder gar vernichtet, gehört dies grundsätzlich zu den Belangen, mit denen sich die Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange befassen muss (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 -, juris Rn. 73 …und vom 23. März 2011 - 9 A 9.10 -, juris Rn. 28 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 4. April 2017 - 8 B 16.44 -, juris Rn. 42; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. August 2019 - 7 KS 24/17 -, juris Rn. 536 m.w.N.;… Beckmann, in: Stüer/ders., Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 6. Aufl. 2025, Rn. 8825 m.w.N.).Ist die Frage der Existenzgefährdung oder -vernichtung für das Abwägungsergebnis der konkreten Planung ausschlaggebend, muss sich die Planfeststellungsbehörde durch Einholung entsprechender Gutachten grundsätzlich Klarheit darüber verschaffen, ob eine Existenzgefährdung bzw. -vernichtung des Betriebs durch das planfestgestellte Vorhaben eintritt und ob gegebenenfalls geeignetes Ersatzland zur Verfügung steht, um die Gefährdung oder Vernichtung des Betriebs zu vermeiden (BVerwG…, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 -, juris Rn. 73; BayVGH, Urteil vom 4. April 2017 - 8 B 16.44 -, juris Rn. 43).
- VG Koblenz, 28.11.2019 - 1 K 74/19
Klage gegen "Lahntal-Radweg" zwischen Laurenburg und Geilnau abgewiesen
Von einer Alternative kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine Variante auf ein anderes Projekt hinausläuft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 70, sowie BVerwG…, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 143; s. auch BayVGH…, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 ZB 17.1526 -, juris Rn. 30, und BayVGH, Urteil vom 4. April 2017 - 8 B 16.44 - , juris Rn. 34).30; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 29.08 -, juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 4. April 2017 - 8 B 16.44 -, juris Rn. 30).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".