Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.2001 - 8 B 163.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht bei fehlenden Nachforschungen über eine entscheidungserhebliche Sache und begnügen mit Vermutungen - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft bei Durchführung einer Enteignung nach Vollendung einer Baumaßnahme ...
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.05.2001 - 25 A 167.95
- BVerwG, 09.11.2001 - 8 B 163.01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2001 - 8 B 163.01
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem mit Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344) entschiedenen.Für die später erfolgte Enteignung allein zum Zweck der nachträglichen Sicherung bereits verausgabter Haushaltsmittel habe es offenkundig keine Rechtsgrundlage gegeben (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. S. 347 f.).
- BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör - …
Das ist jedoch unschädlich, denn einem Verwaltungsgericht muss sich in einem vermögensrechtlichen Verfahren die Notwendigkeit der Einsicht in die Unterlagen eines Archivs aufdrängen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein entsprechender Unterlagen bei dem Archiv hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 101.00 -, vom 9. November 2001 - BVerwG 8 B 163.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 8 B 125.01 - jeweils n.v.). - BVerwG, 04.02.2005 - 8 B 102.04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht …
Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob sich dem Gericht die Beiziehung der Akten des Landeshauptarchivs und/oder des Bundesarchivs hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 330, vom 28. Juni 2002 - BVerwG 7 B 90.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 325 S. 37 f. und vom 28. April 2004 - BVerwG 7 B 75.03 - n.V. sowie insbesondere zur Frage von Archivunterlagen über Gebäude, die für die DDR eine besondere Bedeutung hatten, Beschluss vom 9. November 2001 - BVerwG 8 B 163.01 - n.v.), denn die Beschwerde hat nicht dargetan, dass sich aus den in den genannten Archiven befindlichen Unterlagen Erkenntnisse ergeben, die zu einer anderen Entscheidung des Verwaltungsgerichts hätten führen können.
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