Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1984 - 8 B 163.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auswirkung abweichender, zu unterschiedlicher Gebührenhöhe führender Gebührenbemessung - Vereinbarkeit von § 5 Abs. 3 BauGebO i.d.F.v. 16.12.1975 mit dem Gleichheitsgrundsatz - Anforderungen an den Gesetzgeber und den Verordnungsgeber bei der Gestaltung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 05.10.1983 - Bf II 50/83
- BVerwG, 27.06.1984 - 8 B 163.83
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81
Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 8 B 163.83
Welche Anforderungen der Gleichheitssatz an den Gesetz- und Verordnunggeber für die Gestaltung abgabenrechtlicher Tatbestände stellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteile vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 (13) und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 55 u. 58.82) und bedarf jedenfalls aus Anlaß der vorliegenden Sache keiner weiteren Klärung.Daß das Bedürfnis nach Verwaltungspraktikabilität selbst eine Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte zu rechtfertigen vermag, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. z.B. Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - a.a.O. S. 14).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 8 B 163.83
Denn auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine (dynamische) Verweisung, weil sie zu einer versteckten Verlagerung von Gesetzgebungsbefugnissen führt (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 1. März 1978 - 1 BvR 786, 793/70, 168/71 und 95/73 - BVerfGE 47, 285 ) bundesverfassungsrechtlich zulässig ist, käme es für die Entscheidung in dem von dem Kläger angestrebten Revisionsverfahren nicht an.
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85
Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen
Darin ist keine verfassungswidrige Verlagerung der Regelungskompetenz zu erblicken (vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ). - BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Die Fortschreibung bestimmter Kosten ist als solche ebensowenig wie andere Wertermittlungen Rechtssetzung, sondern sachverständige Tatsachenfeststellung (Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ).Bei einer solchen Anknüpfung kommt es nicht zu einer - etwa bedenklichen - Verlagerung von Regelungsbefugnissen (Beschluß vom 27. Juni 1984 a.a.O.).
- BVerwG, 18.05.1998 - 8 B 49.98
Kommunalabgaben - Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach Rohbaukosten
Das Bundesverwaltungsgericht hat darin "ihrem Wesen nach sachverständige Tatsachenfeststellungen" gesehen, "die als solche durch die Gerichte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden können und - bei hinreichenden Zweifeln - müssen" (vgl. Beschlüsse vom 13. November 1996, a.a.O., vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 und vom 27. März 1996 - BVerwG 8 B 51.96 - Abdruck S. 3).Die Bezugnahme auf die von dem Landesamt ermittelten Daten stellt danach - wie dem von der Beschwerde selbst zitierten Beschluß vom 27. Juni 1984 (a.a.O.) ausdrücklich zu entnehmen ist - gerade keine dynamische Verweisung dar.
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 23.94
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
Der Satzungsgeber darf im Interesse der Geringhaltung des Verwaltungsaufwandes an eine sachverständige örtliche Mietenermittlung anknüpfen, die ohnedies durchgeführt wird und von der auch bei zivilrechtlichen Mieterhöhungsverlangen in der Gemeinde Gebrauch gemacht wird (vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 [8]). - BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 5.95
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
Der Satzungsgeber darf im Interesse der Geringhaltung des Verwaltungsaufwandes an eine sachverständige örtliche Mietenermittlung anknüpfen, die ohnedies durchgeführt wird und von der auch bei zivilrechtlichen Mieterhöhungsverlangen in der Gemeinde Gebrauch gemacht wird (vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 [8]). - BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86
Fehlbelegungsabgabe - Ausgleichszahlungen - Fehlsubventionierung im Wohnungswesen …
Darin ist keine verfassungswidrige Verlagerung der Regelungskompetenz zu erblicken (vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 -Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ). - BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 104.89
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Die Fortschreibung bestimmter Kosten ist als solche ebensowenig wie andere Wertermittlungen Rechtssetzung, sondern sachverständige Tatsachenfeststellung (Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ).Bei einer solchen Anknüpfung kommt es nicht zu einer - etwa bedenklichen - Verlagerung von Regelungsbefugnissen (Beschluß vom 27. Juni 1984 a.a.O.).
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85
Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden - …
Darin ist keine verfassungswidrige Verlagerung der Regelungskompetenz zu erblicken (vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ). - BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 105.89
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Die Fortschreibung bestimmter Kosten ist als solche ebensowenig wie andere Wertermittlungen Rechtssetzung, sondern sachverständige Tatsachenfeststellung (Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ).Bei einer solchen Anknüpfung kommt es nicht zu einer - etwa bedenklichen - Verlagerung von Regelungsbefugnissen (Beschluß vom 27. Juni 1984 a.a.O.).
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 45.86
Festsetzung von Ausgleichszahlungen auf Grund des Gesetzes über den Abbau der …
Darin ist keine verfassungswidrige Verlagerung der Regelungskompetenz zu erblicken (vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02
Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung
- BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine …
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 19.87
Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden - …
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 24.94
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1997 - 9 A 5943/96
- BVerwG, 15.01.1991 - 8 B 126.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von …
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