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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 17.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2661
BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 17.72 (https://dejure.org/1972,2661)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1972 - VIII B 17.72 (https://dejure.org/1972,2661)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1972 - VIII B 17.72 (https://dejure.org/1972,2661)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 17.72
    Der Kläger meint, daß das Verwaltungsgericht, indem es nach seinen Motiven für die Kriegsdienst Verweigerung geforscht habe, sich mit der Entscheidung BVerwGE 7, 242 in Widerspruch gesetzt habe.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 17.72
    Außerdem hat der nunmehr schon seit längerer Zeit für die Entscheidungen in Wehrpflichtsachen zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die frühere Rechtsprechung des VII. Senats später insofern modifiziert, als er ausgesprochen hat, eine ernste sittliche Entscheidung, die das eigene künftige Verhalten in einer zur Zeit nicht gegebenen Situation, der Teilnahme an einem Kriege, zur Grundlage habe, setze begrifflich ein gewisses gedankliches Abwägen der in Betracht kommenden Gesichtspunkte voraus, und das Verwaltungsgericht als Tatsacheninstanz sei nicht gehindert, im Fehlen einer solchen gedanklichen Auseinandersetzung ein Anzeichen dafür zu sehen, daß der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung nicht getroffen habe(Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26 = DVBl. 1969, 748]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 17.72
    Auch mit demUrteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 23 = BWV 1969, 190 = NZWehrr. 1969, 147) ist das Urteil des Verwaltungsgerichts entgegen der Ansicht des Klägers vereinbar.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 17.72
    Insbesondere ergibt sich aus dem vom Kläger bezeichneten älterenUrteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 - nichts anderes.
  • VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006

    Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen …

    Rn. 60 aa) Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Zweckbestimmung, wonach die hier für die Einstufung maßgebliche überörtliche Netzfunktion (…vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17; U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34;… B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5) des streitgegenständlichen Straßenstücks künftig entfällt, begegnet weder Bedenken im Hinblick auf den überörtlichen Verkehr auf Landkreisebene noch auf den Verkehr auf höherer Ebene.

    Weil es sich bei der quantitativen Betrachtung somit hier nur um ein Hilfskriterium handeln kann (…vgl. Häußler in Zeitler, BayStrWG, Art. 3 Rn. 23;… BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17; U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34;… B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5), bedarf es keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung.

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 8 A 17.40007

    Rechtmäßige Planfeststellung - Verlegung und Ausbau Bundesstraße an …

    2.2.1 Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Zweckbestimmung, wonach die hier für die Einstufung maßgebliche überörtliche Netzfunktion (…vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17; U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34;… B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5) des streitgegenständlichen Straßenstücks künftig entfällt, begegnet keinen Bedenken, weder im Hinblick auf den überörtlichen Verkehr auf Landkreisebene noch auf den Verkehr auf höherer Ebene.

    Weil es sich bei der quantitativen Betrachtung somit hier nur um ein Hilfskriterium handeln kann (…vgl. Häußler a.a.O. Art. 3 Rn. 23;… BayVGH, U.v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495 = juris Rn. 17; U.v. 30.9.2014 - 8 B 17.72 - juris Rn. 34;… B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5), bedarf es auch keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung.

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