Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines besatzungsrechtlichen Rückgabewillens in Form eines Rückgabebescheides einer Landesregierung - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zum Willen der sowjetischen Besatzungsmacht durch ergangenen Rückgabebescheid - Rückgängigmachung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 26.08.2002 - 9 K 2672/97
- BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02
Nach der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konnte zwar der Wille der Besatzungsmacht, etwa eine Bodenreformenteignung rückgängig zu machen, den besatzungshoheitlichen Charakter der Enteignung beseitigen, doch setzte dies nicht nur einen entsprechenden Rückgabewillen, sondern auch die Beseitigung der Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt, ein korrigierendes Tätigwerden, voraus (Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 121 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104).Außerdem bleibt es nach dem Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - (…a.a.O.) bei der den Zurechungszusammenhang begründenden Verantwortlichkeit der Besatzungsmacht, solange diese in dem betreffenden Einzelfall nicht aufgrund ihrer obersten Hoheitsgewalt ausdrücklich missbilligend und korrigierend tätig wurde.
- BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02
Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - (BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26) und vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4) ab, soweit es den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang nur dann als unterbrochen ansehe, wenn der Rückgagebescheid nach außen wirksam geworden sei. - BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98
Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02
Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - (BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26) und vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4) ab, soweit es den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang nur dann als unterbrochen ansehe, wenn der Rückgagebescheid nach außen wirksam geworden sei. - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 22.97
Enteignung - Aufhebung einer Enteignung - Rückgängigmachung einer Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02
Nach der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konnte zwar der Wille der Besatzungsmacht, etwa eine Bodenreformenteignung rückgängig zu machen, den besatzungshoheitlichen Charakter der Enteignung beseitigen, doch setzte dies nicht nur einen entsprechenden Rückgabewillen, sondern auch die Beseitigung der Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt, ein korrigierendes Tätigwerden, voraus (Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 121 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104).
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14
Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …
Zwar hat diese bereits geklärt, dass der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang nicht nur bei der Missachtung eines vorherigen Enteignungsverbots, sondern auch bei einer nachträglichen Missbilligung oder Korrektur der Enteignung durch die sowjetische Besatzungsmacht fehlen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2003 - 8 B 176.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 24 S. 83).Die dazu vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen betreffen teils Fälle, in denen nicht die Rückgabe, sondern die Äußerung eines die Enteignung missbilligenden Willens zur Rückgabe fehlte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 22.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 121 S. 382 f.), teils stellen sie klar, dass - und in welcher Weise - eine die Enteignung korrigierende Willensäußerung der Besatzungsmacht seinerzeit in der Außenwelt erkennbar geworden sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 …und vom 10. August 2005 - 8 C 18.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 32 Rn. 30 f.; Beschluss vom 26. März 2003 a.a.O.).
- VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Rn. 206 Zum anderen bedarf es der Feststellung, dass die Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt im Sinne eines "korrigierenden Tätigwerdens" tatsächlich beseitigt worden ist (…BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2010 - BVerwG 8 B 72.09 - juris Rn. 7;… Beschl. v. 18. Januar 2010 - BVerwG 8 B 57.09 - juris Rn. 6;… Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris …und Urteilsabdruck Rn. 24 ff.;… Beschl. v. 20. November 2008 - BVerwG 8 B 32.08 - juris Rn. 15;… Urt. v. 10. August 2005 - BVerwG 8 C 18.04 - juris Rn. 31;… Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - juris Rn. 18 ff.; Beschl. v. 26. März 2003 - BVerwG 8 B 176.02 - juris Rn. 7;… zuvor zu der Rückgängigmachung einer besatzungshoheitlichen Enteignung bereits: Urt. v. 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - juris Rn. 15 ff.;… Urt. v. 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 - juris Rn. 11).Rn. 207 Soll die Willensäußerung mittels eines Bescheides erfolgen, setzt die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs nach abgeschlossener Vermögensentziehung voraus, dass der Bescheid entweder in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist oder die Willensäußerung auf anderem Wege dem Adressaten verlässlich zur Kenntnis gekommen ist (BVerwG, Beschl. v. 26. März 2003 - BVerwG 8 B 176.02 - juris Rn. 7 ff.).
- BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag; …
Eine Rückgabeentscheidung stellt einen "actus contrarius" dar und verlangt daher - wie die Enteignung selbst - dass sie in der Rechtswirklichkeit greifbar Ausdruck gefunden hat (Beschluss vom 26. März 2003 - BVerwG 8 B 176.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 24).
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