Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG); Notwendigkeit bestimmter rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen der Nutzungsart oder der Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 5 Abs. 1
Ausschluß der Grundstücksrestitution bei Veränderung der Nutzungsart von volkseigenen Grundstücken; Sportplatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 22.11.2006 - 2 A 601/06
- BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 m.w.N.).Allein der Vorwurf, das Verwaltungsgericht habe die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssätze nicht oder unzutreffend angewandt, kann die Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht begründen (Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O.).
Damit kann die Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht erreicht werden (Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; …
Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Rn. 3 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43) ab.Da der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen habe (Urteile vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34), seien die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im …
Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Da der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen habe (Urteile vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34), seien die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (…Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - a.a.O. m.w.N.). - BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94
Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung
Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Entscheidung als gemeinsamen Zweck der in § 5 Abs. 1 VermG geregelten Ausschlusstatbestände festgestellt, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder der Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (vgl. bereits Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 6). - BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03
Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im …
Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Da der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen habe (Urteile vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34), seien die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (…Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 1.22
Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, welche staatliche Stelle die Nutzungsänderung veranlasste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 4 ff.).
- BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 2.22
Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, welche staatliche Stelle die Nutzungsänderung veranlasste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 4 ff.). - BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 4.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 5.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 10.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 6.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
Aber auch die Frage, ob bei öffentlichen Abwasseranlagen, die in der DDR in so genannte Rechtsträgerschaft (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 8 B 19.07 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 50 Rn. 5; BGH…, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 = juris Rn. 18) überführt worden waren, nach der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag ein Widmungsakt durch die nunmehr beseitigungspflichtige Körperschaft entbehrlich ist, wäre in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig. - BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 13.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
- BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 7.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
- VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
- BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 9.15
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen …
- VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02
Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses
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