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| VGH Hessen, 30.10.2013 - 8 B 1966/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 27.08.2013 - 5 L 443/13
- VGH Hessen, 30.10.2013 - 8 B 1966/13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2013 - 8 B 1966/13
Im Hinblick auf die Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts, das anlässlich seiner Revisionsentscheidungen vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 u.a. - die Streitwerte auf jeweils 50.000 EUR festgesetzt hat, gibt der Senat seine bisherige Streitwertpraxis (Beschluss vom 28. Juni 2013 - 8 B1220/13 - (juris): 300.000 EUR) auf, schließt sich der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts an und folgt damit zugleich einer entsprechenden Anregung der Antragstellerin.
- VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen …
Rn. 98 Der Streitwert wurde entsprechend der Rechtsprechung des Hess. VGH zu den Konzessionsverfahren festgesetzt (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13, und Beschluss vom 26.02.2014, Az.: 8 E 1904/13). - VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14
Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …
Bei der Streitwertfestsetzung hat sich das Gericht an der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Konzessions-Eilverfahren (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13) orientiert und den im Eilverfahren 5 L 1438/14.WI festgesetzten Wert von 50.000,- Euro im vorliegenden Hauptsacheverfahren verdoppelt (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 05.11.2015, Az.: 8 B 1210/15). - VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
Sportwettenkonzession
Rn. 107 Der Streitwert wurde entsprechend der Rechtsprechung des Hess. VGH zu den Konzessionsverfahren festgesetzt (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13, und Beschluss vom 26.02.2014, Az.: 8 E 1904/13).
- VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14
Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …
Bei der Streitwertfestsetzung hat sich das Gericht an der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Konzessions-Eilverfahren (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13) orientiert und den im Eilverfahren 5 L 1438/14.WI festgesetzten Wert von 50.000,- Euro im vorliegenden Hauptsacheverfahren verdoppelt (vgl. dazu Hess VGH, Beschluss vom 05.11.2015, Az.: 8 B 1210/15). - VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Lotterierecht
Rn. 125 Der Streitwert wurde entsprechend der Rechtsprechung des Hess. VGH zu den Konzessionsverfahren festgesetzt (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13, und Beschluss vom 26.02.2014, Az.: 8 E 1904/13). - VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14
Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt
- VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
Sportwetten Konzession
Rn. 119 Der Streitwert wurde entsprechend der Rechtsprechung des Hess. VGH zu den Konzessionsverfahren festgesetzt (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13, und Beschluss vom 26.02.2014, Az.: 8 E 1904/13). - VGH Hessen, 26.02.2014 - 8 E 1904/13 Im Hinblick auf die Streitwertentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, das anlässlich seiner Revisionsentscheidungen vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 u.a. - die Streitwerte auf jeweils 50.000 EUR festgesetzt hat, hat der Senat seine bisherige Streitwertpraxis (Beschluss vom 28. Juni 2013 - 8 B1220/13 - (juris): 300.000 EUR) aufgegeben und den Streitwert auf 50.000,00 EUR festgesetzt (vgl. bereits Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 8 B 1966/13).
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