Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.1998 - 8 B 21.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.11.1997 - 29 A 386.95
- BVerwG, 14.04.1998 - 8 B 21.98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95
Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 8 B 21.98
Diese Rechtsfrage beanwortet sich im verneinenden Sinne bereits aus dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (BVerwGE 101, 39 [BVerwG 28.03.1996 - 7 C 28/95]).
- BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Vielmehr setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. außer dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O. auch Beschluß vom 25. März 1998 - BVerwG 7 B 36.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 5 S. 10 sowie Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 8 B 21.98 -, vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 250.98 -, vom 26. Januar 1999 - BVerwG 8 B 208.98 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 126.99 - und vom 16. Juni 1999 - BVerwG 8 B 144.99 - jeweils n.V.) die ausnahmeweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG neben dem staatlichen Fehlverhalten weiter voraus, daß durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt wird. - BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung …
Vielmehr setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. außer dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O. auch Beschluß vom 25. März 1998 - BVerwG 7 B 36.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 5 S. 10 sowie Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 8 B 21.98 -, vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 250.98 -, vom 26. Januar 1999 - BVerwG 8 B 208.98 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 126.99 - und vom 16. Juni 1999 - BVerwG 8 B 144.99 - jeweils n.V.) die ausnahmeweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG neben dem staatlichen Fehlverhalten weiter voraus, daß durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt wird.
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