Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Redlicher Erwerb - Treuhandabrede - Treuhandeigentum - Unerweislichkeit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Grundstückstreuhand; Beweislast für die Nichterweislichkeit der Erlangung "vollwertigen" Eigentums - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 4 Abs. 2 S. 1
Offene Vermögensfragen - Beweislast für die Nichterweislichkeit der Erlangung "vollwertigen" Eigentums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dessau, 14.07.1998 - A 3 K 137/97
- BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98
Läßt sich trotz bestehender greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte nicht abschließend aufklären, ob das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Grundstück nur treuhänderisch übergehen sollte, so trifft den Erwerber die materielle Beweislast für die Nichterweislichkeit der Erlangung "vollwertigen" Eigentums (im Anschluß an den Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß die Unerweislichkeit der für die Redlichkeit des Erwerbs (§ 4 Abs. 2 Satz 1 VermG) maßgebenden Umstände zu Lasten des Erwerbers geht (Beschluß vom 16. Oktober 1995 BVerwG 7 B 163.95 Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22 = VIZ 1996, 92 ).
Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 16. Oktober 1995, a.a.O.) hervorgehoben, daß Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte zunächst den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen unter Heranziehung der Beteiligten ermitteln müssen (§ 86 Abs. 1 VwGO) und Beweislastentscheidungen erst nach erfolgloser Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten zulässig sind.
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98
Abgesehen davon, daß die Angriffe der Beschwerde nur auf einzelne, für die rechtliche Beurteilung des Restitutionsanspruchs nebensächliche Details zielen, ist die Frage der Beweiswürdigung jedoch in der Regel dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Verfahrensrüge entzogen, solange sie nicht gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ). - BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98
Damit sind entgegen der Ansicht der Beschwerde auch die Maßstäbe für die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 VermG bei treuhänderischem Erwerb des streitigen Grundstücks (vgl. hierzu Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ) vorgegeben. - BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98
Die materielle Beweislast für den Anspruchsausschlußgrund des redlichen Erwerbs trifft aus den auch für das Vermögensgesetz geltenden allgemeinen Grundsätzen danach denjenigen, der aus dem Restitutionsausschluß für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. auch Beschluß vom 1. November 1993 BVerwG 7 B 190.93 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 11 = VIZ 1994, 73).
- VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen …
Allerdings sind Beweislastentscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erst nach erfolgloser Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten zulässig, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (BVerwG vom 2.11.1998 - 8 B 211/98 - juris Rn. 5;… vom 10.1.2007 - 8 B 41/06 - juris Rn. 3). - BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00
Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche …
Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen und - BVerwG 7 C 94.99 - …sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134). - BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98
Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung; …
Voraussetzung für eine solche Beweislastentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Senats, daß greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs bestehen, die aber für eine Überzeugungsbildung des Gerichts noch nicht ausreichen (Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22; Beschluß vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59).
- BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche …
Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - und - BVerwG 7 C 94.99 - …sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134). - BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 40.98
Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung; …
Voraussetzung für eine solche Beweislastentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Senats, daß greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs bestehen, die aber für eine Überzeugungsbildung des Gerichts noch nicht ausreichen (Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22; Beschluß vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59). - BVerwG, 23.08.1999 - 8 B 96.99
Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - …
Danach geht die Unerweislichkeit der für die Redlichkeit des Erwerbs (§ 4 Abs. 2 Satz 1 VermG) maßgebenden Umstände zu Lasten des Erwerbers (Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 S. 51 ) dies gilt nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschluß vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - VIZ 1999, 151, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 4 VermG vorgesehen) auch dann, wenn sich trotz bestehender greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte nicht abschließend aufklären läßt, ob das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Grundstück nur treuhänderisch übergehen sollte.Auf der unterlassenen Beweisaufnahme kann das angefochtene Urteil auch beruhen, weil nicht auszuschließen ist, daß sich aus dem Vorbringen des Klägers und dem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer Treuhandabrede (vgl. Beschluß vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - a.a.O.) ergeben, so daß eine etwaige Unerweislichkeit zu Lasten des Beigeladenen gehen müßte.
- BVerwG, 26.01.2010 - 8 B 43.09
Vorliegen tatsächlicher Voraussetzungen für einen redlichen Erwerb
Diese Formulierung entspricht nahezu wörtlich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - und den vorausgegangenen Beschlüssen vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22) und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59). - BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 81.08
Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge aufgrund einer unzureichenden …
Erst nach erfolgloser Ausschöpfung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten ist mit Blick auf den Restitutionsausschluss wegen redlichen Erwerbs zu prüfen, ob greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs bestehen (vgl. Beschluss vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59). - BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 131.01
Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit - Bevorzugung eines MfS-Angehörigen bei der …
Die Beschwerde will ferner geklärt wissen, inwieweit die im Beschluss des Senats vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 - enthaltene Aussage zur materiellen Beweislast auch bei einem Eigenheimerwerb durch MfS-Mitarbeiter zutreffe. - BVerwG, 15.05.2001 - 7 B 168.00
Streit um die Rückübertragung eines Villengrundstücks und Klage auf Feststellung …
Soweit die Beigeladenen daneben eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59) geltend machen, fehlt bereits jeglicher Hinweis darauf, worin diese Divergenz liegen soll. - BVerwG, 26.04.2000 - 7 B 6.00
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz - Vorliegen einer …
- BVerwG, 06.03.2000 - 8 B 41.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …
- VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00
VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K …
- BVerwG, 03.03.1999 - 7 PKH 1.99
Rechtsmittel
- VG Bremen, 15.02.2023 - 5 V 1488/22
Ersatzführerscheinausstellung im Eilverfahren
- VG Arnsberg, 06.06.2000 - 14 K 783/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …
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