Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1999 - 8 B 249.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einzelrestitution - Dingliche Rechte - Rückzuübertragende Grundstücke - Untergegangene Rechte - Vermögensrechtlicher Ablösebetrag - Volkseigentum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 18 Abs. 1, § 18 b Abs. 1
Einzelrestitution von Grundstücken; Ablösebetrag für untergegangenes dingliches Recht; unbekannter Rechtsinhaber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 09.09.1998 - 2 K 1022/96
- BVerwG, 22.03.1999 - 8 B 249.98
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94
Restitution nach NS-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 8 B 249.98
Auch wenn man zugunsten der Beschwerde annimmt, sie halte für grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage, ob gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 VermG ein Ablösebetrag auch dann festzusetzen ist, wenn der Inhaber des dinglichen Rechts unbekannt ist, kann diese Frage ohne weiteres aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bejaht werden: Die in den §§ 18 ff. VermG getroffenen Regelungen zielen darauf ab, den Berechtigten wieder mit denjenigen dinglichen Rechten zu belasten, von denen er durch die schädigende Maßnahme befreit wurde (vgl. Urteil vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 5.94 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 S. 102 ). - VG Meiningen, 09.09.1998 - 2 K 1022/96
Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 8 B 249.98
BVerwG 8 B 249.98 VG 2 K 1022/96.Me.
- BVerwG, 04.07.2001 - 8 B 114.01
Vermögensrechtliches Verfahren gegen einen Ablösebetrag - Wirksamkeit der …
Ein Ablösebetrag ist deshalb auch dann festzusetzen, wenn noch ungeklärt ist, ob das dingliche Recht wirksam entstanden ist oder ob die gesicherte Forderung tatsächlich bestand (Beschlüsse vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3, vom 22. März 1999 - BVerwG 8 B 249.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 8 und vom 7. Mai 2001 - BVerwG 7 B 25.01 - n.v.). - VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09
Rückübertragungsrecht
Dieser Nachweis obliegt den Berechtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - BVerwG 8 B 249.98 -, Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 8, juris Rn. 3; BVerwG…, Beschluss vom 12. September 2000 - BVerwG 7 B 103.00 -, Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 11, juris Rn. 4; BVerwG…, Beschluss vom 7. Mai 2001 - BVerwG 7 B 25.01 -, juris Rn. 4; BVerwG…, Beschluss vom 4. Juli 2001 - BVerwG 8 B 114.01 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 13, juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 21.01 -, Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 15, juris Rn. 20). - BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 25.01
Überführung des Grundstücks in Volkseigentum - Festsetzung eines Ablösebetrages …
Im Interesse einer baldigen Rückübertragung des entzogenen Vermögens sieht das Vermögensgesetz vor, dass der Berechtigte entsprechend dem Sicherungscharakter der Grundpfandrechte zunächst den festgesetzten Ablösebetrag hinterlegt, ehe seine Einwendungen geklärt werden (Beschluss vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3; Beschluss vom 22. März 1999 - BVerwG 8 B 249.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 8; Beschluss vom 12. September 2000 - BVerwG 7 B 103.00 -). - BVerwG, 03.12.2001 - 8 B 207.01
Zur Festsetzung eines Ablösebetrages nach Übergang eines Grundstücks in …
Ein Ablösebetrag ist deshalb auch dann festzusetzen, wenn noch ungeklärt ist, ob das dingliche Recht wirksam entstanden ist oder ob die gesicherte Forderung tatsächlich bestand (Beschlüsse vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3, vom 22. März 1999 - BVerwG 8 B 249.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 8, vom 7. Mai 2001 - BVerwG 7 B 25.01 - n.v. und vom 4. Juli 2001 - BVerwG 8 B 114.01 - n.v.).
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