Rechtsprechung
| BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 25.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachträgliche Berücksichtigung von im Zeitpunkt der Bewilligung von öffentlichen Mitteln zulässigen Kostenansätzen - Bindung des Bauherrn an seine Kostenansätze im Bewilligungsverfahren - Geltung des "Einfrierungsgrundsatzes" für die Zwischenfinanzierungskosten
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 24.11.1989 - 5 B 80.88
- BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 25.90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.12.1973 - VIII C 113.70
Bewilligung einer Mietpreisfreigabe
Auszug aus BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 25.90
Der die Ermittlung der Kostenmiete im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau beherrschende "Einfrierungsgrundsatz" (vgl. §§ 4 a, 11 Abs. 1 II. BV) schließt es aus, Kostenansätze nachträglich zu berücksichtigen, die schon im Zeitpunkt der Bewilligung der öffentlichen Mittel zulässig waren (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VIII C 113.70 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 2 S. 3 ).Der Bauherr bleibt vorbehaltlich einer abweichenden gesetzlichen Regelung an seine Kostenansätze im Bewilligungsverfahren gebunden, weil schon im Antragsverfahren über die Eignung und Förderungswürdigkeit seines Bauvorhabens entschieden wird und diese Entscheidung nicht durch später nachgeschobene höhere Kostenansätze unterlaufen werden soll (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1973, a.a.O. S. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2007 - 5 N 57.04
Ansatz für Garagenmieterträge für ihr im Wohnungsbauprogramm 1979
Der Bauherr soll vorbehaltlich einer abweichenden gesetzlichen Regelung an seine Kostenansätze im Bewilligungsverfahren gebunden bleiben, weil schon im Antragsverfahren über die Eignung und Förderungswürdigkeit seines Bauvorhabens entschieden wird und diese Entscheidung nicht durch später nachgeschobene höhere Kostenansätze unterlaufen werden soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VIII C 113.70 -, Buchholz 454.42 II. BV Nr. 2, S. 6; Beschluss vom 5. März 1990 - BVerwG 8 B 25.90 -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks;… KG Berlin, Rechtsentscheid vom 3. Februar 1983 - 8 W RE-Miet 5683/81 -, Juris, Rdn. 28 des Ausdrucks; OVG Berlin, Urteil vom 18. Januar 1996 - OVG 5 B 7.94 -, S. 7 des Entscheidungsabdrucks).
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