Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes auf Bodenordnungsverfahren; Zuständigkeit für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens; Rechtsposition eines Grundstückserwerbers; Form der Abfindung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 2 LAnpG, § 58 Abs 1 LAnpG, § 58 Abs 2 LAnpG, § 63 Abs 2 LAnpG, § 9 Abs 1 FlurbG
Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes auf Bodenordnungsverfahren; Zuständigkeit für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens; Rechtsposition eines Grundstückserwerbers; Form der Abfindung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes auf Bodenordnungsverfahren; Zuständigkeit für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens; Rechtsposition eines Grundstückserwerbers; Form der Abfindung
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2024 - 8 K 1/23
- BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13
Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte diese Anordnung insbesondere Unvollständigkeiten der Verfahrensregelungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Rechnung tragen (zur Entstehungsgeschichte der Verweisungsnorm vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - BVerwGE 151, 89 Rn. 19 m. w. N.). - BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden- …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24
Sie entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 - (BVerwGE 108, 202 ) sinngemäß den Rechtssatz, § 64 LwAnpG räume sowohl dem Grundeigentümer als auch dem Gebäudeeigentümer ein Antragsrecht auf Zusammenführung der getrennten Eigentumspositionen ein und lasse damit erkennen, dass der Gesetzgeber des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes keinem der beiden Rechtsinhaber eine Präferenzstellung habe einräumen wollen. - BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18
Spielhalle; Mindestabstand; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - ZfWG 2019, 262 Rn. 4 m. w. N.).
- BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
Keine Vorlagepflicht nach § 12 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 2 VwGO bei Abweichung …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24
Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2022 - 8 B 22.22 - juris Rn. 5). - BVerwG, 01.11.1976 - V B 82.74
Erwerb von im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken während eines …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24
Durch den Grundstückserwerb wird er Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 1976 - 5 B 82.74 - juris Rn. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 70 A 1.11
Umfang der Beteiligung des Eigenbesitzers im Zusammenführungsverfahren: die zur …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24
Rn. 12 Der Vortrag der Klägerin, das angegriffene Urteil widerspreche der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Mai 2013 - 70 A 1.11 - (…juris Rn. 23), verleiht der Rechtssache ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung.
- VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 B 1/25
Abwehrrechte des Plannachbarn gegen Immissionen (Lärm und Licht) eines bereits …
Eine hiervon abweichende Ausführung kann die Aufhebung der Baugenehmigung demgegenüber nicht rechtfertigen ( VG Schleswig…, Beschluss vom 3. August 2021 - 8 B 29/21 -, juris Rn. 7 f.;… Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 , juris Rn. 16 ; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 8 B 27/24 -, zur Veröffentlichung vorgemerkt). - OVG Sachsen, 26.11.2025 - 13 C 6/19
Bodenordnungsverfahren; Erweiterung des Verfahrensgebiets; Beteiligung der …
Letzteres muss erst recht im Falle einer Abfindung des Bodeneigentümers mit selbständigem Gebäudeeigentum gelten (BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2025 - 8 B 27.24 -, juris Rn. 11).
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