Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 1
Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines Grundstücks - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 10.07.2015 - 4 K 785/14
- BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
- BVerwG, 06.12.2017 - 8 B 3.17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 18.10.2012 - 8 B 18.12
Urkunde; öffentliche Urkunde; Beweis; Gegenbeweis; Urteil; mitwirkende Richter
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. Oktober 2012 (8 B 18.12 ) zurückgewiesen.Zudem haben die Kläger auch im vorliegenden Verfahren nicht dargelegt, dass es, einen rechtzeitigen richterlichen Hinweis auf die (weiterhin) fehlenden Vollmachten unterstellt, möglicherweise zu einer ihnen günstigeren Sachentscheidung gekommen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 8 B 18.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 106 Rn. 7).
- BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93
Anforderungen an Beweisantrag
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Ein Beweisantrag muss bestimmte Beweistatsachen bezeichnen, um eine exakte und sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 - NJW 1991, 435 und vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - NJW 1993, 2881). - BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Ein Beweisantrag muss bestimmte Beweistatsachen bezeichnen, um eine exakte und sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 - NJW 1991, 435 und vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - NJW 1993, 2881).
- BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04
Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Ein Gericht muss einem Beweisangebot nachgehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1). - BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte, aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17). - BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Maßgebend ist der Wille des Klägers, wie er sich aus seinen prozessualen Erklärungen und seiner für das Gericht erkennbaren Interessenlage ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 17;… Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 6 B 33.15 - NVwZ-RR 2016, 225 Rn. 5). - BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2013 8 B 58.12 - juris Rn. 23). - BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15
Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Maßgebend ist der Wille des Klägers, wie er sich aus seinen prozessualen Erklärungen und seiner für das Gericht erkennbaren Interessenlage ergibt (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 17; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 6 B 33.15 - NVwZ-RR 2016, 225 Rn. 5). - BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Er ist verletzt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91). - BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15
Insoweit muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher nach der Rechtsauffassung des Gerichts relevanten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 - 6 B 31.04 - juris Rn. 6) tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
- BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose …
Maßgebend ist der Wille des Klägers, wie er sich aus seinen prozessualen Erklärungen, d.h. dem Klageantrag und der Klagebegründung, und seiner für das Gericht erkennbaren Interessenlage ergibt (stRspr, vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 - UPR 2017, 105 Rn. 9; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 8 B 27.15 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 11 A 1280/15
Beurteilung der Öffentlichkeit einer Straße für nicht förmlich nach …
Rn. 71 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 8 B 27.15 -, juris, Rn. 21. - BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16
Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung; …
Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte, aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 Rn. 8 und vom 21. Dezember 2016 - 8 B 27.15 - juris Rn. 19).
- VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
Berichterstattung über Partei in den Verfassungsschutzberichten
Ein Beweisantrag muss bestimmte Beweistatsachen bezeichnen, um eine exakte und sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu ermöglichen (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 8 B 27.15, juris Rn. 21). - VGH Bayern, 07.01.2020 - 11 ZB 19.33226
Gefährdung aufgrund drohender Ermittlungen wegen islamistischer Aktivitäten im …
Rn. 15 Davon abgesehen handelt es sich beim ersten Teil des gestellten Beweisantrags bereits nicht um einen Beweisantrag im Rechtssinne, da er nicht auf den Beweis konkreter Tatsachen abzielt, sondern auf eine vom Verwaltungsgericht zu treffende rechtliche Wertung (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 8 B 27.15 - juris Rn. 21 f.; BGH, B.v. 3.7.2018 - 5 StR 38/18 - juris). - BVerwG, 06.12.2017 - 8 B 3.17
Anhörungsrüge gegen die Richtigkeit der Rechtsanwendung des Senats
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 8 B 27.15 - wird zurückgewiesen.
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