Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.1982 - 8 B 274.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zwangslage im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch Furcht vor Vereitelung eines Fluchtplans - Vom Fluchtplan abweichende vorzeitige Ausreise aus einem Land
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 17.09.1981 - 1 R 152/80
- BVerwG, 22.12.1982 - 8 B 274.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
Häftlingshilfe für Fluchthelfer - Interessenlage des Fluchthelfers - Politische …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1982 - 8 B 274.81
Der Hinweis der Beschwerde auf die Urteile des Senats vom 12. April 1978 (- BVerwG 8 C 18.77 und BVerwG 8 C 19.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 [34 f.]) führt nicht zu einem anderen Ergebnis.(Urteile vom 12. April 1978, a.a.O. S. 36), berührt den in § 3 Abs. 1 BVFG vorausgesetzten Kausalzusammenhang zwischen Zwangslage und Fluchtentschluß nicht.
- BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 117.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.12.1982 - 8 B 274.81
In seinem Urteil vom 12. Oktober 1967 (- BVerwG VIII C 117.65 - Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 48 S. 119 [123]) hat der Senat diese Rechtsprechung bekräftigt und ausgeführt, eine vom Fluchtplan abweichende vorzeitige Ausreise sei nur dann durch den Eintritt einer besonderen Zwangslage bedingt, wenn diese - anders als im vorliegenden Fall - unabhängig von dem Fluchtplan und seiner Ausführung eingetreten sei. - BVerwG, 18.10.1962 - VIII C 142.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.12.1982 - 8 B 274.81
Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1962 (BVerwG VIII C 142.60 - DÖV 63, 386) betont, die Gefahr der Aufdeckung der Auswanderungsabsicht und die damit verbundene Gefahr einer Bestrafung in der DDR möge zwar die Merkmale einer besonderen Zwangslage erfüllen, sie sei aber nicht Ursache, sondern Folge des Beschlusses, die DDR zu verlassen; § 3 Abs. 1 BVFG setze voraus, daß die Zwangslage den Fluchtentschluß ausgelöst habe.
- BVerwG, 15.02.1983 - 8 B 31.82
Voraussetzungen für die Erteilung eines Flüchtlingsausweises C - Übersiedlung aus …
Das angefochtene Urteil geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 142.60, - DÖV 1963, 386 und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG VIII C 117.65 - Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 48 S. 119 [123] sowie Beschluß vom 22. Dezember 1982 - BVerwG 8 B 274.81 -) davon aus, daß der Fluchtentschluß durch eine Zwangslage ausgelöst sein muß.
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