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| VGH Hessen, 24.06.2010 - 8 B 2939/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10
Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und …
Die vorgenannten Bestimmungen sind auch mit höherrangigem Recht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht etwa für das Verbot, Glücksspiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln (§ 4 Abs. 4 GlüStV, BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, a. a. O., juris, Rn. 58 f., sowie weiterhin BVerwG, Urt. v. 1.6.2010, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg in seinem o. a. Beschl. v. 26.10.2010; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschl. v. 6.11.2009 - 13 B 723/09 -, juris, Rn. 57 ff.; Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42; Hess. VGH, Beschl. v. 24.6.2010 - 8 B 2939/09 -, juris, Rn. 20 ff. unter Bezugnahme auf Schleswig-Holst. - OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10
Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v. …
Auch im Übrigen, d.h. im Rahmen der den nationalen Gerichten obliegenden Überprüfungspflicht, ist eine solche Unvereinbarkeit des Verbots, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln (§ 4 Abs. 4 GlüStV), mit Verfassungsrecht (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, NVwZ 2008, 1338, juris, Rn. 58 f.) oder mit Unionsrecht nicht zu erkennen (…ebenso neben dem OVG Berlin-Brandenburg in seinem o. a. Beschl. v. 26.10.2010 etwa Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschl. v. 6.11.2009 - 13 B 723/09 -, juris, Rn. 57 ff.;… Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42; Hess. VGH, Beschl. v. 24.6.2010 - 8 B 2939/09 -, juris, Rn. 20 ff. unter Bezugnahme auf Schleswig-Holst. OVG, Beschl. v. 27.5.2010 - 4 MB 19/10 -). - VG Düsseldorf, 22.07.2010 - 27 L 1469/09
Glücksspiel Werbung Konzern Muttergesellschaft geistiges Eigentum
Rn. 63 Vgl. zur Darlegungs- und Beweislast in einem ähnlichen Fall: Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 8 B 2939/09 -, S. 6 des Entscheidungsabdrucks.Rn. 71 Vgl. zu diesem Ansatz: Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 8 B 2939/09 -, S. 5 des Entscheidungsabdrucks.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 13 B 1016/10
Qualifizierung eines in Großbritannien ansässigen Unternehmens als Veranstalter …
Rn. 10 vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Hess. VGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 8 B 2939/09 -, juris,. - VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
Gewerbliche Spielvermittlung
wiederum ist zu 40 % an Firma A. beteiligt, auch hier gehören die weiteren 60 % der Schweizerischen Stiftung (so die Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 24.06.2010, Az.: 8 B 2939/09, vorgehend: VG Wiesbaden, Az.: 5 L 591/09). - VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
Sportwetten, Casinospiele und Poker im Internet
Rn. 40 Da beide Gesellschaften unter derselben Adresse firmieren, denselben Geschäftsführer und einen einheitlichen Internetauftritt haben, ist ohnehin davon auszugehen, dass sie gemeinsam Störer sind, unabhängig davon, ob aus wirtschaftlichen, organisatorischen oder steuerlichen Gründen eine gesellschaftsrechtliche Aufsplittung vorgenommen wurde (vgl. dazu auch Hess.VGH, Beschluss vom 24.06.2010, Az.: 8 B 2939/09).
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