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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16070
BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07 (https://dejure.org/2007,16070)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2007 - 8 B 3.07 (https://dejure.org/2007,16070)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2007 - 8 B 3.07 (https://dejure.org/2007,16070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines Grundstücks in einen komplexen Wohnungsbau; Dauerhaften Einbindung eines Grundstücks oder Gebäudes in eine komplexe planerische und städtebauliche Einheit durch eine flurstückübergreifende Neubebauung von Grundstücken; Darlegung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Rn. 2 1. Die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 m.w.N.).

    Davon kann jedoch grundsätzlich ausgegangen werden; allerdings setzt dies voraus, dass die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen nicht nur im Tatbestand erwähnt, sondern in den Entscheidungsgründen auch verarbeitet werden oder dass gegebenenfalls ihre fehlende Entscheidungserheblichkeit dargelegt wird (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O.;… Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03

    Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Rn. 3 Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht habe in Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40) die zur Ausfüllung des Begriffs "komplexer Wohnungsbau" erforderlichen Tatsachen nicht festgestellt, sondern es als ausreichend angesehen, dass das Grundstück nach der Schädigungsmaßnahme mit anderen Grundstücken vereinigt und flurstückübergreifend bebaut worden sei, rügt die Beschwerde eine vermeintlich unzutreffende Subsumtion des Begriffs des "gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs", ohne sich widersprechende Rechtssätze darzulegen.

    Ist aber - wie hier - der gesamte komplexe Wohnungsbau an eine Privatperson verkauft worden, so kann die Wohnungsgenossenschaft damit ihrer sich aus Art. 22 Abs. 4 Satz 4 des Einigungsvertrages - EV - ergebenden Aufgabe, ihren Wohnungsbestand unter Berücksichtigung sozialer Belange schrittweise in eine marktwirtschaftliche Ordnung zu überführen, nachkommen (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - a.a.O. S. 65 f.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Rn. 7 Soweit die Beschwerde rügt, der Klägerin sei rechtliches Gehör gemäß § 138 Nr. 3 VwGO versagt worden, weil sich das Verwaltungsgericht nicht mit ihrem Vortrag im Schriftsatz vom 20. Juni 2006 (gemeint wohl: 20. Juli 2006) auseinandergesetzt habe, verkennt sie, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Davon kann jedoch grundsätzlich ausgegangen werden; allerdings setzt dies voraus, dass die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen nicht nur im Tatbestand erwähnt, sondern in den Entscheidungsgründen auch verarbeitet werden oder dass gegebenenfalls ihre fehlende Entscheidungserheblichkeit dargelegt wird (…vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O.; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Davon kann jedoch grundsätzlich ausgegangen werden; allerdings setzt dies voraus, dass die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen nicht nur im Tatbestand erwähnt, sondern in den Entscheidungsgründen auch verarbeitet werden oder dass gegebenenfalls ihre fehlende Entscheidungserheblichkeit dargelegt wird (…vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O.; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Eine solche flurstückübergreifende Neubebauung von Grundstücken stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade einen typischen Fall der - für den Restitutionsausschluss erforderlichen - dauerhaften Einbindung eines Grundstücks oder Gebäudes in eine komplexe planerische und städtebauliche Einheit dar, die durch eigentumsrechtliche Veränderungen an einem Grundstück potentiell gefährdet würde (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ; s.a. LS 3).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00

    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Soweit die Beschwerde meint, mit diesen Ausführungen weiche das Verwaltungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5) ab, verkennt sie die unterschiedliche Ausgangslage der beiden Fälle.
  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
    Im Übrigen lag der von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - (Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4) wiederum ein grundsätzlich anderer Sachverhalt zugrunde.
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Die Verwendung eines Grundstücks zusammen mit weiteren Grundstücken für den Neubau eines flurstücksübergreifenden Wohnblocks stellt einen typischen Fall der dauerhaften Einbindung in eine komplexe planerische und städtebauliche Einheit dar, die durch eigentumsrechtliche Veränderungen an einem Grundstück potentiell gefährdet würde (BVerwG, Beschl. v. 02. März 2007 - BVerwG 8 B 3.07 - zit. nach juris unter Verweis auf Urt. v. 01. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77).

    Der Normzweck des § 5 Abs. 1 lit. c) VermG, welcher der Gefährdung einer bestandenen Einheit durch die Rückgabe entgegen zu wirken sucht, rechtfertigt in diesem Fall keinen Rückgabeausschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02. März 2007 - BVerwG 8 B 3.07 - Bh 428 § 5 VermG Nr. 48; Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 69.05 - LKV 2006, 361;… Urt. v. 06. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Bh 428.1 § 11 InVorG Nr. 4;… offen gelassen noch von BVerwG, Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 -, zit. nach juris, Rn. 14;… vgl. Hellmann, in: Fieberg/Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Loseblatt, Stand: März 2005, § 5 Rn. 53a; Wasmuth in: RVI, Loseblatt, Stand: 46 EL, B 100 § 5 VermG Rn 76), denn die städtebauliche Einheit ist, da die einzelnen Grundstücke jeweils individuell auch veräußert werden können, durch die Rückgabe eines Teil-Grundstücks an den früheren Eigentümer nicht gefährdet.

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