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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2012 - 8 B 33.12, 8 B 33.12 (8 C 16.12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5362
BVerwG, 24.05.2012 - 8 B 33.12, 8 B 33.12 (8 C 16.12) (https://dejure.org/2012,5362)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2012 - 8 B 33.12, 8 B 33.12 (8 C 16.12) (https://dejure.org/2012,5362)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 8 B 33.12, 8 B 33.12 (8 C 16.12) (https://dejure.org/2012,5362)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionszulassung; Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis; zur Rechtfertigung der vollständigen Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Revisionszulassung; Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis; zur Rechtfertigung der vollständigen Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis; zur Rechtfertigung der vollständigen Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 11.1936

    Vermittlung von Sportwetten; Bereitstellen von Einrichtungen hierzu; …

    Rn. 65 Die Revision war zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschlüsse vom 24. Mai 2012 (8 B 33.12, 8 B 28.12 und 8 B 29.12) in drei Parallelverfahren die Entscheidungen des Senats über die Nichtzulassung der Revision aufgehoben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 11.2285

    Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …

    Rn. 51 Die Revision war zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschlüsse vom 24. Mai 2012 (8 B 33.12, 8 B 28.12 und 8 B 29.12) in drei Parallelverfahren die Entscheidungen des Senats über die Nichtzulassung der Revision aufgehoben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • VGH Bayern, 12.06.2012 - 10 BV 11.2152

    Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …

    Rn. 52 Die Revision war zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschlüsse vom 24. Mai 2012 (8 B 33.12, 8 B 28.12 und 8 B 29.12) in drei Parallelverfahren die Entscheidungen des Senats über die Nichtzulassung der Revision aufgehoben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 11.2118

    Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …

    Rn. 43 Die Revision war zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschlüsse vom 24. Mai 2012 (8 B 33.12, 8 B 28.12 und 8 B 29.12) in drei Parallelverfahren die Entscheidungen des Senats über die Nichtzulassung der Revision aufgehoben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2012 - 6 S 3335/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollzug des Ersten …

    Bezüglich dieser Fragen hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 16.02.2012 - 8 B 91/11 -, vom 25.04.2012 - 8 B 19.12 und vom 24.05.2012 - 8 B 28.12, 8 B 29.12 und 8 B 33.12 -) im Hinblick auf das staatliche Sportwettenmonopol nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag und dessen tatsächlicher Ausgestaltung hinsichtlich der Werbung die Revisionen zugelassen, über die bislang noch nicht entschieden wurde.
  • VG Regensburg, 05.07.2012 - RO 5 K 12.568

    Hausverlosung als Glücksspiel

    Der Freistaat Bayern hat dagegen aber nach den Ausführungen des Vertreters in der mündlichen Verhandlung zwischenzeitlich Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, die auch zugelassen worden sei (vgl. z.B. BVerwG vom 24.05.2012 - 8 B 33.12 (8 C 16.12)).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 10 B 10.2596

    (Teilweise) Abhilfeentscheidung bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Rn. 2 Nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch Beschlüsse vom 24. Mai 2012 (8 B 33.12, 8 B 28.12 und 8 B 29.12) in drei Parallelverfahren die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision aufgehoben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts klärungsbedürftigen Frage zugelassen hat, ob die Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis von einer Folgenabschätzung im Sinne einer Wanderbewegung hin zu liberaler geregelten anderen Glücksspielbereichen abhängt, hilft der Senat der Nichtzulassungsbeschwerde des Beteiligten aus Zweckmäßigkeitsgründen ab.
  • VGH Bayern, 29.06.2012 - 10 BV 10.2258

    Abhilfeentscheidung bei Nichtzulassungsbeschwerde

    {ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch Beschlüsse vom 24. Mai 2012 (8 B 33.12, 8 B 28.12 und 8 B 29.12) in drei Parallelverfahren die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision aufgehoben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts klärungsbedürftigen Frage zugelassen hat, ob die Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis von einer Folgenabschätzung im Sinne einer Wanderbewegung hin zu liberaler geregelten anderen Glücksspielbereichen abhängt, hilft der Senat der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten aus Zweckmäßigkeitsgründen ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2012 - 6 S 1083/12

    Fortführung der Rechtsprechung zur sofortigen Vollziehbarkeit von unter Geltung …

    Ob das Bundesverwaltungsgericht, wie der Antragsgegner meint, durch die Zulassung der Revision im Verfahren 8 B 33.12 von der Wirksamkeit des Erlaubnisvorbehaltes ausgeht, kann dahinstehen, weil sich der Antragsgegner erstmals in der Antragserwiderung hierzu verhält.
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